SB+SB+Oberlandesgericht entscheidet
: So geht’s mit dem „Waldläufer von Oppenau“ weiter

Der als „Waldläufer von Oppenau“ bekannte Yves R. muss eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten absitzen. Eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung hat das Oberlandesgericht Karlsruhe nun geprüft. Regulär endet die Haft im April 2024. Doch bleibt es nun dabei?
Von
Marco Armbruster
Offenburg
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Mit einem Großaufgebot an Polizisten hatten die Behörden im Juni 2020 nach dem flüchtigen Yves R. gesucht. Fünf Tage lang hielt er Sicherheitskräfte und Bevölkerung in Atem, bis es gelang, ihn festzunehmen.

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