Oberndorf a. N.: Brand bei Heckler & Koch: Fahrlässig gehandelt?
Oberndorf - Das Landeskriminalamt ermittelt derzeit, ob bei dem Brand bei Heckler & Koch am Samstag fahrlässig gehandelt wurde.
Nachdem am vergangenen Samstagmorgen an einem Schießstand des Waffenherstellers Heckler & Koch ein Feuer ausgebrochen ist, hieß es anfangs noch, vieles spreche für einen technischen Defekt als Brandursache.
Mittlerweile wurde ein Sachverständiger des Landeskriminalamts eingeschaltet, der prüfen soll, ob eine sogenannte fahrlässige Begehungsweise vorliegt. Laut Polizeisprecher Dieter Popp handelt es sich bei dem Brandobjekt um eine oberirdische Schießanlage mit einer rund 20 Meter langen Schussbahn, die Anfang des Jahres bei der Firma neu eingerichtet worden sei.
Die Schadenshöhe, die die Polizeikräfte vor Ort anfangs noch auf Millionenhöhe geschätzt hatten, müsse wohl noch nach unten korrigiert werden - das habe auch die Firma Heckler & Koch bestätigt.





