Ab 1. März gültig
: Nagolder Mietspiegel wurde fortgeschrieben

Die Städte Nagold und Haiterbach sowie die Gemeinden Ebhausen und Rohrdorf haben die bestehenden qualifizierten Mietspiegel fortgeschrieben.
Von
(sb/pm)
Oberndorf
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Wie entwickeln sich die Mieten in Nagold, Haiterbach, Ebhausen oder Rohrdorf? Ab 1. März ist der fortgeschriebene Mietspiegel abrufbar.

Thomas Fritsch

Entstanden ist der Mietspiegel in Kooperation mit dem EMA-Institut für empirische Marktanalysen.

Er weist die ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete) für Wohnungen aus. Dabei werden gesetzlich festgelegte Wohnwertmerkmale berücksichtigt wie die Art (Altbau/Neubau, Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus), die Größe, die Ausstattung (Art der Heizung, Badausstattung, Bodenbeläge, Keller), die Beschaffenheit (Alter, Zuschnitt, baulicher/energetischer Zustand) sowie die Lage einer Wohnung.

Bis 28. Februar 2025 gültig

Der Mietspiegel gilt ab dem 1. März 2023 und ist bis zum 28. Februar 2025 gültig. Er kann ab Mittwoch, 1. März, im Internet unter www.nagold.de/de/Wirtschaft-Bauen/Immobilien/Mietspiegel heruntergeladen werden. Auf der Seite ist auch ein kostenloser Mietpreisrechner zu finden.

In gedruckter Form ist der qualifizierte Mietspiegel für die Stadt Nagold beim Gutachterausschuss Oberes Nagoldtal gegen einen Unkostenbeitrag von 20 Euro erhältlich. Er kann unter der Telefonnummer 07452/681-183 angefordert werden.

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