SB+SB+Recht im Alltag
: Getrennte Eltern – Deshalb ist das Umgangsrecht nicht käuflich

Das Gericht darf die Umgangsvereinbarung erst dann billigen, wenn es eine eigene Kindeswohlprüfung vorgenommen hat, weiß Rechtsanwältin Denise Shillinger.
Von
Rechtsanwältin Denise Schillinger
Kreis Lörrach
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Rechtsanwältin Denise Schillinger

Seidler&Kollegen