Recht im Alltag: Erben dürfen Social-Media-Konten weiterführenRichterspruch sorgt für Klarheit und erweitert das digitale Erbrecht.VonRechtsanwalt Björn Tesche08.10.2025, 17:14 UhrKreis LörrachJetzt in der App anhörenRechtsanwalt Björn TeschezVg/Seidler & Kollegen