Demonstration am Tag der Demokratie in Lörrach: Gericht lässt Demonstration zu

Birger Bär hat zur Demo eingeladen.
Kristoff Meller- Gericht erlaubt die Demo „Alle für Demokratie“ am „Alten Markt“ in Lörrach.
- Die Stadt wollte den Ort auf den „Neuen Marktplatz“ verlegen – das sei rechtswidrig.
- Begründung: Die Versammlungsfreiheit umfasst die Wahl des Ortes, Verlegung unbegründet.
- Die Stadt kalkulierte 90 qm Fläche, das Gericht hält rund 20 qm plus Technik für ausreichend.
- Anmelder ist Stadtrat Birger Bär, AfD-Mitglied, Termin der Demo war für den 19. September angemeldet.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die von der Stadt Lörrach verfügte versammlungsrechtliche Auflage, wonach eine für den „Alten Markt“ angemeldete Versammlung zum Thema „Alle für Demokratie“ nicht dort stattfinden darf und stattdessen auf dem benachbarten Marktplatz ausweichen muss, ist „voraussichtlich rechtswidrig“.
Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg mit Beschluss vom 17. September und gab damit dem Eilantrag des Anmelders der Versammlung, des Lörracher Stadtrats Birger Bär, gegen diese Auflage statt.
Der Apotheker Bär, der als Kopf der Gegner der Corona-Maßnahmen in Lörrach aktiv war und für die „Bürger für Lörrach“ im Gemeinderat sitzt, hatte im März bei der Stadt Lörrach eine Versammlung für den 19. September angemeldet. Als Versammlungsort benannte er die „Untere Wallbrunnstraße 3“, also den „Alten Markt“. Die Versammlung steht laut Mitteilung des Verwaltungsgerichts Freiburg im Zusammenhang mit dem Programm der Stadt Lörrach anlässlich des „Tags der Demokratie“.
Mit Bescheid vom 14. September erließ die Stadt Lörrach hinsichtlich der Versammlung des Antragstellers unter anderem eine versammlungsrechtliche Auflage mit der Festlegung des Versammlungsorts auf den „Neuen Marktplatz“. Zur Begründung verwies sie darauf, dass die vom Antragsteller als Versammlungsort benannte Fläche wegen der städtischen Veranstaltung nicht zur Verfügung stehe. Es verbleibe auch keine Restfläche, welche ihm zugewiesen werden könne.
Bär, der Parteimitglied der „Alternative für Deutschland“ (AfD) ist, hatte sich dagegen mit seinem beim Verwaltungsgericht gestellten Eilantrag gewendet. Diesem Antrag hat das Gericht im Wesentlichen mit folgender Begründung stattgegeben: Die Auflage zur Verlegung des Versammlungsortes auf den „Neuen Marktplatz“ sei voraussichtlich ermessensfehlerhaft. Die Wahl des Versammlungsortes unterliege der Versammlungsfreiheit und sei durch Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützt. Eine von dem angemeldeten Versammlungsort abweichende „Zuweisung“ einer Versammlungsfläche bedürfe einer tragfähigen Begründung.
Gericht geht von weniger Teilnehmern aus
Dass die Versammlung des Antragstellers am angemeldeten Ort aus Platzgründen nicht durchführbar wäre, sei laut Verwaltungsgericht Freiburg nicht hinreichend nachvollziehbar. Die Stadt gehe für diese Versammlung mit Rednerpult, Lautsprecheranlage und einer erwarteten Zahl von 40 Teilnehmern von einem Platzbedarf von rund 90 Quadratmetern aus. Diese Annahme erscheine jedoch überhöht. Nach der Versammlungsstättenverordnung sei vielmehr bei der erwarteten Teilnehmerzahl von einer Fläche von 20 Quadratmetern auszugehen zuzüglich der für Rednerpult und Lautsprecheranlage benötigten Fläche.
Birger Bär: „Stadt handelt anti-demokratisch“
Birger Bär selbst schreibt in einer Stellungnahme im Namen einer „Demokratischen Initiative“, dass bei der Kundgebung „freidenkende und nicht-systemkonforme Menschen zusammenkommen und kritisch über den Zustand von Demokratie und Politik in Lörrach, im Land und in der Bundesrepublik diskutieren sollen“. Der Stadt Lörrach wirft er vor, sie handle „anti-demokratisch“.
