„Falsches Signal“
: Kritik an Einführung der Bettensteuer in Lahr

Der Gemeinderat hat die Einführung einer Übernachtungssteuer zum 1. April beschlossen.  Die IHK hält das für einen Fehler.
Von
red/pl
Lahr
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Ein Zimmerschlüssel hängt in einem Gästehaus: ARCHIV - 28.11.2014, Niedersachsen, Goslar: Ein Zimmerschlüssel hängt in einem Gästehaus vor einem Bett im Türschloss. (zu dpa: «In Saarbrücken kommt die Bettensteuer») Foto: Swen Pförtner/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Bettensteuer tritt in Lahr Anfang April in Kraft. (Symbolfoto)

Swen Pförtner/dpa
  • Lahr führt zum 1. April eine Übernachtungssteuer ein – der Gemeinderat hat beschlossen.
  • Die IHK Südlicher Oberrhein kritisiert höhere Bürokratie und mögliche Nachteile.
  • Laut IHK sind nur zehn Prozent für touristische Maßnahmen vorgesehen.
  • Prognose der IHK: 20.000 bis 25.000 Euro jährlich reichen nicht für große Projekte.
  • Die IHK will Umsetzung begleiten und eine Evaluierung nach zwei Jahren nutzen.

Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.

Die IHK Südlicher Oberrhein bedauert den Beschluss in einer aktuellen Pressemitteilung und hält ihre Bedenken hinsichtlich zusätzlicher Bürokratie, steigender Kosten für Beherbergungsbetriebe und möglicher Wettbewerbsnachteile aufrecht. Bereits vor der Gemeinderatssitzung hatte sich die IHK öffentlich gegen die Einführung der Steuer in Lahr positioniert. Zugleich bietet sie der Stadtverwaltung und den betroffenen Unternehmen nun an, die Umsetzung konstruktiv zu begleiten und beratend zur Seite zu stehen.

„Wir respektieren die Entscheidung des Gemeinderats“, wird Alwin Wagner, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Südlicher Oberrhein, in der Pressemitteilung zitiert. Dennoch halte man die Bettensteuer für ein falsches Signal in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit. „Unsere Sorge ist, dass wir den Betrieben zusätzliche Lasten aufbürden, statt die Rahmenbedingungen für Tourismus und Wirtschaft zu verbessern.“

Die im Gemeinderat geäußerte Kritik des Lahrer Kämmerers an der Berechnung der IHK beruht aus Sicht der Kammer auf einem unterschiedlichen Blickwinkel. Entscheidend für die Bewertung der Steuer sei aus Sicht der IHK, welcher Betrag tatsächlich für touristische Maßnahmen vorgesehen ist. Laut Beschlussvorlage sollen dafür zehn Prozent der Steuereinnahmen eingesetzt werden. Auf Basis der Prognosen entspricht das rund 20.000 bis 25.000 Euro jährlich, so die IHK weiter.

„Natürlich kann die Bettensteuer zusätzliche Einnahmen für den städtischen Haushalt generieren“, betont Wagner. Die Bewertung der IHK richte sich aber vor allem danach, was am Ende für den Tourismus übrig bleibt. „Mit 20.000 bis 25.000 Euro jährlich lassen sich keine großen Sprünge machen“, hebt Wagner im Statement der Kammer hervor. „Deshalb bleiben wir bei unseren Bedenken, ob die zusätzliche Belastung der Betriebe in einem angemessenen Verhältnis zum touristischen Nutzen steht.“

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Die IHK fordert, die Auswirkungen der Steuer auf Betriebe, Gäste und den Tourismusstandort Lahr  zu beobachten. Die Evaluierung nach zwei Jahren sollte genutzt werden, um mögliche Veränderungen bei den Übernachtungszahlen zu bewerten. „Unser Ziel ist, die Belastungen für die Betriebe möglichst gering zu halten und die touristische Entwicklung Lahrs weiterhin zu unterstützen“, betont Wagner.