Antrag für neue Anlage
: Gemeinderat Schuttertal formuliert Kritik an Windkraft-Plan für Weißmoos

Der Rat hat dem Antrag für ein neues Windrad am Weißmoos zwar zugestimmt. Dabei formulierte er aber auch deutliche Bedenken.
Von
Endrik Baublies
Schuttertal
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Das Foto zeigt den Bau des großen Windrads auf dem Weißmoos 2013. Die kleine Anlage im Hintergrund wurde abgerissen.

Baublies

Die Ökostrom Consulting mit Sitz in Freiburg hat bereits am 11. Juni einen entsprechenden Antrag gestellt. Geplant ist eine zweite Windenergieanlage des Typs Enercon E 160, etwa 380 Meter nordwestlich der bestehenden Anlage auf dem Weißmoos. Laut der Vorlage ist – aufgrund des bestehenden Windrades – eine zweite Anlage rechtlich zulässig. Die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Seelbach-Schuttertal hat bereits im Jahr 2015, zwei Jahre nach Inbetriebnahme der ersten großen Anlage, das Repowering hier dauerhaft ermöglicht – auch wenn eine zweite Anlage damals in dieser Vorrangfläche nicht ausdrücklich ausgewiesen worden ist.

Bürgermeister Mathias Litterst stellte dazu bei der Vorstellung fest, dass der Antragsteller hier „das Recht auf eine Baugenehmigung“ habe. Sollte der Rat das neue Windrad ablehnen, würde das Landratsamt eine Entscheidung treffen.

Rat warnt vor einer drohenden Überfrachtung

In der Diskussion nach der Vorstellung durch Andreas Sieber (Ökostrom) und Georg Hille (Ecovision) wurde schnell klar, dass der Gemeinderat dem Projekt aufgrund der rechtlichen Grundlagen zustimmen wird. Es gab aber auch deutliche Kritik.

Kurt Weber (CDU) sprach von einer „Salamitaktik“ des Antragstellers. Seine Begründung war, dass es auf dem Weißmoos Ende des vergangenen Jahrhunderts bereits zwei – wesentliche kleinere – Windräder gegeben hatte. Diese wurden im Zuge des Repowerings gegen das bestehende Windrad ausgetauscht. Jetzt stehe da ein „großes Windrad“ und nun würde ein „zweites großes Windrad“ gebaut? Er war damals überzeugt gewesen, „nach den Anlagen auf dem Kambacher Eck würde nichts mehr kommen“.

Ähnlich äußerte sich Ralph Werner Hundt (CDU), der von einer Überfrachtung mit Windrädern warnte. Was wäre, wenn in zwei, drei Jahren hier ein Antrag für eine dritte Anlage gestellt wird? Die Anlage würde zudem Schaden für den Tourismus bedeuten. Er erinnerte dazu an den Ärger, den es gegen Windenergie generell in der Gemeinde mit der Bürgerinitiative Pro Schuttertal gegeben hatte.

Hille widersprach. Es werde weder im Schwarzwald noch an der wesentlich stärker ausgebauten deutschen Nordseeküste Einschränkungen beim Tourismus geben. Dabei nannte er konkret das Beispiel des Seelbacher Kempfenhofes im Litschtal, wo die Nähe einer anderen Windanlage keine Nachteile bei den Besucherzahlen ergeben habe. Litterst fasste das zuletzt so zusammen: Es gehe in der Diskussion weniger um den neuen Antrag, sondern um die Gefahr der Überfrachtung.

Das zweite geplante Windrad hat eine Nabenhöhe von 166 Metern und einen Rotordurchmesser von 160 Metern. Die Gesamthöhe beträgt 246 Meter. Die Nennleistung liegt bei 5560 Kilowatt. Der Jahresertrag beträgt etwa elf Millionen Kilowattstunden. Erschlossen wird der Aufbau, der aufgrund des Verfahrens frühestens im Jahr 2027 beginnen wird, vom bestehenden Windrad her. Geplant ist, dass der Strom über Hofstetten ins Netz eingespeist wird. Hille und Sieber stellten klar, dass die Einnahmen zu 90 Prozent dem Standort zugute kommen.

Der Rat stimmte geschlossen für den Antrag.

Rechtlicher Hintergrund

Die Raumordnung auf dem Weißmoos (und zudem auch auf dem Kempfenbühl, der zu Lahr und Seelbach gehört), ist durch einen sogenannten Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie“ der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Seelbach-Schuttertal geregelt. Daher sind beide Standorte von einer Ausschlussregelung ausgenommen. Das bedeutet, dass Windenergie generell an sogenannten etablierten Standorten zulässig ist. Im Baugesetzbuch, Paragraf 35, ist geregelt, dass diese Anlagen im Außenbereich privilegiert sind.

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