Neue Satzung nach 30 Jahren: Kampfhunde sollen in Gutach künftig mehr kosten

Künftig müssen die Halter einiger Hunderassen bei der Gemeinde melden, was für einen Hund sie besitzen. (Symbolfoto)
dpa- Gutach plant neue Hundesteuersatzung: Erhöhung und Regeln für Kampfhunde.
- Erster Hund kostet ab 1. Januar 108 Euro, weitere Hunde 240 Euro.
- Kampfhunde sollen 300 Euro kosten – der zweite dieser Art 600 Euro.
- Rassenmeldung bei gefährlichen Hunden Pflicht, Einstufung trifft die Polizei.
- Befreiungen für Assistenz-, Rettungs-, Wach- und Jagdhunde nur für den ersten Hund.
Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.
Zuletzt zahlten Hundebesitzer 96 Euro im Jahr für ihren ersten Vierbeiner – wenn der Gutacher Gemeinderat dem Beschluss zur neuen Hundesteuersatzung am Mittwoch zustimmt, sind es ab dem 1. Januar 108 Euro. Zuletzt hatte der Rat die Gebühren 2021 angehoben – eine vollkommen neue Satzung gab es in der Bollenhutgemeinde allerdings zuletzt 1996.
Neu ist neben den Erhöhungen auch eine eigene Gebühr für Kampfhunde. Laut Sitzungsvorlage sollen zukünftig 300 Euro fällig werden, wenn ein Hund Rassen wie Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeauxdogge, Fila Brasileiro, Mastin Español oder Mastino Napolitano angehört. Besonders bissige, aggressive oder gefahrdrohende Hunde sollen ebenfalls mit diesem Satz besteuert werden. Ob ein Tier in diese Kategorie fällt oder nicht, beurteilt die Polizei.
Der zweite Kampfhund kostet doppelt so viel
Durch diese neue Regelung kommt in der Satzung außerdem ein Absatz bei den Anzeigepflichten hinzu. Bisher mussten Gutacher Hundehalter innerhalb eines Monats einen neuen Hund bei der Gemeinde anmelden. Bei gefährlichen Hunden und Kampfhunden müssten nun auch die Rasse angegeben werden, bei Kreuzungen die Rassen des Vater- und Muttertieres.
Entscheidet sich der Gemeinderat am Mittwoch für die neue Satzung, werden für jeden weiteren Hund eines Haushaltes ab kommendem Jahr 240 Euro fällig – bisher waren es 192 Euro. Besitzt jemand mehr als einen Kampfhund, sind 600 Euro angesetzt, also doppelt so viel wie für den ersten Hund dieser Art.
Doch nicht für jeden Vierbeiner in Gutach sollen diese Bestimmungen gelten: Nach der bisherigen Satzung sind Assistenzhunde von hilfebedürftigen Menschen von der Steuer befreit, genau wie Rettungshunde, Wachhunde und Tiere, die als Jagdaufseher eingesetzt werden. Nach der neuen Satzung sind all diese Sondergruppen zwar ebenfalls von den Gebühren ausgenommen, jedoch soll dies künftig nur noch für den ersten Hund gelten. Wer also zwei Wachhunde nutzt, um ein Gebäude zu schützen, mit mehreren tierischen Begleitern auf die Jagd geht oder sich von mehr als einem Hund bei einer Behinderung im Alltag assistieren lässt, zahlt in Gutach voraussichtlich bald den regulären Steuersatz für die weiteren Hunde.
Verlorene Marken kosten fünf Euro
Bei den Jagdhunden soll sich noch einmal gesondert eine Richtlinie ändern. Nach der bisherigen Satzung sind Hunde von bestätigten Jagdaufsehern von der Regelung ausgenommen, soweit diese für den Jagdschutz erforderlich sind. Beschließt der Gemeinderat die neue Satzung, soll diese Regelung für alle Hunde gelten, die eine Brauchbarkeitsprüfung des Landesjagdverbandes bestanden haben. Dazu zählen auch gleichgestellte Prüfungen für Nachsuchen, Feld- und Waldjagd, Wasser-, Bewegungs- und Baujagd, oder ASP‑Kadaverspürhundprüfungen. Die Steuerbefreiung wäre also künftig an die Qualifikation des Hundes, statt an die Tätigkeit seines Halters gebunden.
Für jeden Hund, dessen Haltung im Gemeindegebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der Gemeinde bleibt, ausgegeben. Neu ist nach der neuen Satzung eine Gebühr von fünf Euro, falls diese beschädigt wird oder die Hundehalter sie verlieren. Wer seine verlorene Marke doch wiederfindet, ist nach der neuen Satzung aufgedordert, sie der Gemeinde zurückzugeben.
Weitere Themen
In der öffentlichen Sitzung des Gutacher Gemeinderats am Mittwoch, 11. November, wird neben der Neufassung der Hundesteuersatzung auch der Bewirtschaftungsplan für den Gemeindewald 2027 verabschiedet. Einige Baugesuche werden ebenfalls abgehandelt. Die Sitzung beginnt um 19.30 Uhr im Bürgersaal des Rathauses.

