SB+SB+Verwaltungsgericht entscheidet
: Zwangsräumung des Lotzer-Hauses in Horb darf stattfinden

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Stadt Horb in ihrer Linie bestätigt: Die Zwangsräumung des umstrittenen Lotzer-Hauses in der Neckarstraße 17 kann wie geplant durchgeführt werden.
Von
Jürgen Lück und Florian Ganswind
Oberndorf
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Bei einer „Bau-Razzia“ im Lotzer-Haus im April wurde vor Ort die Lage analysiert. Die Stadtverwaltung kam zum Schluss, das Gebäude zwangsräumen zu wollen. Jetzt gab ihr das Verwaltungsgericht Recht. (Archivbild)

Jürgen Lück