SB+SB+Prozess in Rottenburg
: Hat ein Makler mit unzulässiger Gebühr Kunden abgezockt?

2000 Euro hat ein Paar bezahlt, um eine Immobilie für sich zu reservieren. Doch der Verkauf kam nicht zustande, das Geld behielt der Makler trotzdem. Der Fall landet vor Gericht – Verbraucherschützer warnen.
Von
Daniel Begemann
Rottenburg
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Eine Maklerin zeigt ein Objekt: ILLUSTRATION - Interesse an einem gebrauchten Haus? Dann sollten Sie es mehr als einmal besichtigen. (zu dpa: «Ein gebrauchtes Haus kaufen: So wird's kein Reinfall») Foto: Christin Klose/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

Wenn Kaufinteressen für eine Immobilie kostenpflichtige Reservierungsvereinbarungen abschließen sollen, ist laut Verbraucherschützern Vorsicht angebracht. (Symbolfoto)

Christin Klose/dpa-tmn/dpa