SB+SB+Prozess in Rottenburg
: Hat ein Makler mit unzulässiger Gebühr Kunden abgezockt?

2000 Euro hat ein Paar bezahlt, um eine Immobilie für sich zu reservieren. Doch der Verkauf kam nicht zustande, das Geld behielt der Makler trotzdem. Der Fall landet vor Gericht – Verbraucherschützer warnen.
Von
Daniel Begemann
Rottenburg
Jetzt in der App anhören
Eine Maklerin zeigt ein Objekt: ILLUSTRATION - Interesse an einem gebrauchten Haus? Dann sollten Sie es mehr als einmal besichtigen. (zu dpa: «Ein gebrauchtes Haus kaufen: So wird's kein Reinfall») Foto: Christin Klose/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

Wenn Kaufinteressen für eine Immobilie kostenpflichtige Reservierungsvereinbarungen abschließen sollen, ist laut Verbraucherschützern Vorsicht angebracht. (Symbolfoto)

Christin Klose/dpa-tmn/dpa
HINWEIS: Sie sind eingeloggt, Ihr Konto hat aber kein aktives SB Plus-Abo
Sie haben bereits ein Abo?
Jetzt weiterlesen mit
Jetzt Artikel freischalten:
  • Zugriff auf alle Plus-Inhalte des SB im Web und der App

  • Exklusive Artikel, Serien und Abovorteile genießen

Beliebtestes Angebot
Jahresabo
2,10€ / Woche
Zum Vorteilspreis lesen und 73 € sparen.*
Flexabo
2,75€ / Woche
Im 1. Jahr vergünstigt & flexibel mtl. kündbar.*
Probeabo
0,25€ / Woche
4 Wochen vergünstigt SB Plus lesen.*