Lesermeinung: Hundehalter kritisiert Hundesteuer in Rangendingen

Ein Leser aus Rangendingen kritisiert die gestiegene Hundesteuer in Rangendingen.
SBSehr verehrte Damen und Herren, mit Unverständnis und Wut habe ich gestern über soziale Medien erfahren, dass viele Gemeinden die Hundesteuer über alle Maßen erhöhen. Eine Aussage in unserem Gemeinderat hierzu war, dass man damit die Haltung dadurch erschweren will, also quasi Menschen, die nicht mit Geld gesegnet sind, die Haltung eventuell unmöglich zu machen.
Die Tierheime werden sich auf Zuwachs freuen. Erstens sind Hunde für sehr viele Menschen der beste Freund, für einige gar der Einzige und somit Sozialpartner. Speziell ältere Herrschaften mit geringem Einkommen sind davon betroffen. Abgesehen davon, ist diese Steuer eine sehr willkürliche Angelegenheit. In fast allen europäischen Staaten wurde sie abgeschafft, da sie nicht mehr begründbar ist. Früher wurde die Hundehaltung als Luxus angesehen und darauf eine Steuer erhoben. Also in Zeiten, in der noch Fürsten herrschten. Zudem werden diese Gelder nicht im Sinne der Hunde bzw. des Tierwohls eingesetzt, sondern als willkommene Nebeneinnahmen der Kommunen angesehen.
Speziell bei uns in Rangendingen wurde die Steuer von circa 85 Euro auf 150 Euro erhöht. Da die Gemeinde bei der Renovierung des Rathauses wohl ein Finanzierungsdefizit bewältigen muss, ist der Eindruck, dass hier eine Möglichkeit gesehen wird, dem etwas entgegenzuwirken. Vielleicht wäre ja eine weitere Finanzquelle eine Wellensittichsteuer, eine Pferdesteuer, eine Hühnersteuer oder auch eine Aquariensteuer zu erheben. Vielleicht finde ich auch mein Kreuzchen bei der nächsten Wahl bei der Tierwohlpartei. Denn dieses unverschämte Abgreifen von Geldern der Bürger macht verdrossen und dem Glauben an eine demokratische Gesellschaft einen großen Abbruch.
Stefan Hattler, Rangendingen
Antwort der CDU-Landtagsfraktion:
Sehr geehrter Herr Hattler, vielen Dank für Ihre Zuschrift [...]. Zunächst ist wichtig festzuhalten: Die Hundesteuer ist keine Landessteuer, sondern eine kommunale Aufwandssteuer. Über ihre Höhe, Ausgestaltung und Verwendung entscheiden allein die Städte und Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung. Der Landtag und die Landesregierung haben hier keine unmittelbare Eingriffsmöglichkeit – weder bei der Festsetzung der Steuersätze noch bei der konkreten Verwendung der Einnahmen. Gleichzeitig teilen wir Ihre Einschätzung, dass Hunde für viele Menschen weit mehr als ein „Luxusgut“ sind. Gerade für ältere oder alleinlebende Menschen können sie eine wichtige soziale und emotionale Stütze sein. Steuerpolitische Entscheidungen sollten diese Lebensrealitäten im Blick behalten und nicht dazu führen, dass verantwortungsvolle Tierhaltung erschwert gemacht wird. Dass Kommunen unter erheblichem finanziellem Druck stehen [...] ist unbestritten. Dennoch halten wir es für wichtig, dass Gebühren und Steuern nachvollziehbar, verhältnismäßig und sozial ausgewogen gestaltet werden. Gerade bei einer so sensiblen Thematik wie der Hundehaltung ist Augenmaß gefragt. Wir möchten Sie deshalb ermutigen, Ihre Einwände auch direkt gegenüber der Gemeindeverwaltung in Rangendingen vorzubringen. Dort werden die entsprechenden Entscheidungen getroffen und dort besteht auch die Möglichkeit, auf Ausnahmeregelungen, Sozialstaffelungen oder eine Überprüfung der jüngsten Erhöhung hinzuwirken.
Ihre CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg.