B27 bei Ofterdingen
: Verbände reichen Klage gegen Ausbau ein

Der Planfeststellungsbeschluss für den Aus- und Neubau der B 27 sieht keinen Tunnel vor. Umweltschutzverbände drohten mit Klagen – nun setzen sie die Drohung um.
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(red/pm)
Oberndorf
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Die Bundesstraße 27 bei Bodelshausen

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Die Landesverbände von BUND und Nabu haben heute laut eigenen Angaben am Freitag, 28. Februar, beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eine gemeinsame Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur B27-Endelbergtrasse zwischen Bodelshausen und Nehren im Landkreis Tübingen eingereicht.

Unterstützt werden sie dabei laut Mitteilung vom „bündnis nachhaltige mobilität – Steinlachtal“ und vom Landesnaturschutzverband (LNV). „Trotz deutlicher Kritik und des Widerstands von Naturschutzverbänden und engagierten Bürgerinnen und Bürgern hat sich das Regierungspräsidium (RP) Tübingen auf die nun planfestgestellte Trassenvariante festgelegt“, heißt es in der Mitteilung.

Und weiter: „Dass 50 Jahre nach Planungsbeginn für die Endelbergtrasse noch kein Spatenstich erfolgt ist, hat gute Gründe – und sollte aus unserer Sicht so bleiben“, schreiben die Kläger.

Sofortige Vollziehbarkeit teilweise aufgehoben

Sie sehen diese Streckenvariante als natur-, umwelt- und klimaschädlichste an. „Mit der Klage setzen wir uns für den Schutz der vielfältigen Lebensräume im Steinlachtal ein und fordern eine eingehende gerichtliche Prüfung der Pläne.“

Das RP hat erst kürzlich in einer Mitteilung mitgeteilt, dass die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses für die B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren, nördlich von Hechingen, teilweise aufgehoben wurde.

Das bedeutet, dass mit den Baumaßnahmen erst begonnen werden darf, wenn ein mögliches Klageverfahren abgeschlossen ist.

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