Wildtier im Kreis Freudenstadt: Nationalpark reagiert auf Abschusspläne für Wolf

Ein Wolf in einem Tiergehege: Der Hornisgrinde-Wolf soll eigentlich abgeschossen werden, wenn das Gericht grünes Licht gibt. Der Nationalpark nimmt nun Stellung zum Abschussplan. (Symbolbild)
Julian Stratenschulte/dpaDie Entscheidung, den Hornisgrinde-Wolf abzuschießen, ist derzeit vom Gericht auf Eis gelegt. Doch die Debatte über die geplante „Entnahme“ des Tieres geht weiter.
Der Nationalpark Schwarzwald hat sich nun öffentlich zum geplanten Abschuss des als Hornisgrinde-Wolf bekannten Wolfsrüden GW2672m geäußert.
Die Nachricht habe viele Menschen in der Region ebenso wie das Nationalparkteam „betroffen gemacht“, heißt es in einer Stellungnahme. Man erlebe derzeit „eine Welle der Anteilnahme und der Aufregung über diese Entscheidung“.
Zugleich betont der Nationalpark, dass er die Entscheidung der zuständigen Fachbehörden akzeptiere. „Auch wir bedauern es sehr, dass die Wolfsexperten im Land nach intensiver Abwägung hier keine andere Möglichkeit sehen“, erklärt die Nationalparkleitung.
Wolf im Nationalpark: zunächst positive Nachricht
Das Auftauchen eines Wolfs im Nordschwarzwald sei für viele Menschen – auch für das Team des Nationalparks – zunächst eine positive Nachricht gewesen. Es sei „ein Zeichen, dass sich Ökosysteme regenerieren, dass wilde Tiere in ihre ursprünglichen Lebensräume zurückkehren“. In Gesprächen und bei Führungen habe man immer wieder erlebt, wie groß die Faszination und Offenheit gegenüber dem Thema Wolf sei.
Gleichzeitig räumt der Nationalpark ein, dass sich der Wolfsrüde in den vergangenen Jahren durch sein Verhalten zunehmend von anderen Wölfen unterschieden habe. Der Wolf sei den Menschen „vertrauter geworden – auch weil er sich Menschen immer wieder ungewöhnlich genähert hat“. Genau dieses „artuntypische Verhalten“ sei von den Fachleuten jedoch zunehmend als ernstzunehmendes Risiko bewertet worden.
Entscheidung nicht auf lokaler Ebene getroffen
Der Nationalpark verweist darauf, dass Entscheidungen im Wolfsmanagement nicht auf lokaler Ebene getroffen werden. Wölfe bewegten sich in sehr großen Räumen, weshalb die Verantwortung beim landesweiten Wolfsmanagement liege.
Diese sei „richtigerweise beim Umweltministerium“ angesiedelt. Die Nationalparkleitung selbst sei an der Entscheidung über eine mögliche Entnahme nicht beteiligt gewesen und könne daher „keine Stellung zu den genauen Entscheidungsgründen nehmen“.
Wolf wurde monatelang beobachtet
Nach Angaben des Nationalparks sei der Wolf über Monate hinweg beobachtet worden. Versuche, ihn zu fangen und sein Verhalten gegenüber Menschen zu verändern, seien erfolglos geblieben. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz dürfe ein Wolf nur dann getötet werden, „wenn alle anderen Maßnahmen wie ein Entwöhnen – in der Fachsprache Vergrämen genannt – nicht wirksam waren und von dem Tier gleichzeitig eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht“.
Diese Abwägung sei nach intensiven Beratungen durch mehrere Experten vom Umweltministerium getroffen worden. Der Nationalpark erklärt dazu: „Wir akzeptieren diese Entscheidung und vertrauen auf das Urteil der Fachleute, die das Risiko, dass dieser Wolf für Menschen gefährlich werden kann, als zu hoch einschätzen.“