Jäger im Einsatz, Touristen auf Fotojagd: Warum der Hornisgrinde-Wolf abgeschossen werden soll

Wölfe sorgen immer wieder für Debatten.
Christian Charisius/dpaZum Schutz von Menschen und um Wolfstourismus zu unterbinden, ist ein Wolf in Baden-Württemberg zum Abschuss freigegeben worden. Der letzte Wolf hierzulande wurde 1847 im Stromberg erschossen. Das Umweltministerium erteilte konkret benannten Menschen eine bis 10. März gültige Ausnahmegenehmigung, wie ein Sprecher mitteilte. Der im Nordschwarzwald heimische Rüde mit der Bezeichnung GW2672m habe sich mehrfach Hunden und damit auch Menschen genähert.
Versuche, das Tier zu fangen und mit einem Sender auszustatten, um es dann zu verscheuchen oder ihm sein problematisches Verhalten abzutrainieren, seien nicht erfolgreich gewesen.
Die Beweggründe
Seit Anfang 2024 seien mehr als 180 Sichtungen des Hornisgrinden-Wolfs gemeldet worden, heißt es in der Ausnahmegenehmigung. Dabei habe er unter anderem Menschen mit Hunden über mehrere Kilometer hinweg auf Abstand verfolgt, aber auch territoriales Verhalten gegenüber Hunden gezeigt.
Außergewöhnlichen Besuch bekam etwa Heiko Fahrner, Betreiber der Skigebiets Unterstmatt an der Schwarzwaldhochstraße. Dieser wollte sich Ende Januar 2025 gerade der abendlichen Pistenpflege widmen, als der Wolf aus dem Wald kam und laut Fahrner „friedlich wie ein Reh“ über die Skipiste spazierte.
Annäherungen sind für Wölfe nicht arttypisch
Laut einer Analyse ist es für Wölfe nicht arttypisch, sich Hunden – und damit auch Menschen – in der Ranzzeit (Januar bis März) ohne Scheu anzunähern. Der Wolf verhalte sich zwar nicht augenscheinlich bedrohlich, erklärte das Ministerium. „Allerdings stellen wir fest, dass ein Wolfstourismus beginnt.“ Das Tier sei offenbar ein begehrtes Film- und Fotomotiv geworden, hieß es. „Es ist bereits vorgekommen, dass Menschen versuchen, den Wolf gezielt anzulocken.“ Der Wolf könnte so die Scheu vor Menschen vollkommen verlieren.
Der rechtliche Rahmen
Wölfe sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz eigentlich streng geschützt. Es ist demzufolge verboten, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Nur im Einzelfall sind Ausnahmen von diesen Verboten möglich.
Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) erklärte: „Unsere Linie im Naturschutz setzt darauf, Konflikte von Mensch und Natur mit den mildesten Mitteln zu lösen.“ Andere Mittel wie das Fangen mit Fallen und Vergrämen seien aber erfolglos gewesen. „Daher bleibt uns zur Abwehr einer möglichen Gefährdung der Gesundheit von Menschen nur noch die Möglichkeit einer Entnahme.“
Der Landesvorsitzende des Naturschutzbunds (Nabu), Johannes Enssle, zeigte Verständnis für die Entscheidung: Der Hornisgrinden-Wolf habe sich wiederholt Menschen genähert, zuletzt auch wieder bis auf wenige Meter. „Das ist ein eindeutig ‚unerwünschtes Verhalten‘.“ Der Abschuss sei die logische Konsequenz. Es sei richtig, jetzt zu handeln und nicht zu warten, bis es doch eine brenzlige Situation gebe.
Die möglichen Ursachen
Der Nabu Baden-Württemberg stuft das Verhalten des Wolfsrüden nicht als gefährlich, sondern eher als neugierig ein. „Wir vermuten, dass GW2672m auf Partnersuche ist, denn die Annäherungsversuche gegenüber Haushunden erfolgten vor allem während der Ranzzeit im Winter, also während der natürlichen Paarungszeit“, erläuterte Artenschutzreferentin Alexandra Ickes. „Dass der Wolf hierbei vor allem Interesse an weiblichen Haushunden zeigt, liegt wohl daran, dass ihm eine weibliche Wolfsfähe in dem Gebiet fehlt.“
Geplante Gesetzesänderung
Die Bundesregierung will den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen, damit „Problemwölfe“ leichter getötet werden können – etwa wenn sie Zäune überwunden und Schafe getötet haben. „Wo Weidetiere in Gefahr sind, sind landwirtschaftliche Existenzen bedroht“, hatte Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) jüngst erklärt. Die zuständigen Ausschüsse des Bundestags beraten über Änderungen am Gesetzentwurf, ehe darüber abgestimmt wird.
Aus Sicht von Nabu-Landeschef Enssle zeigt das aktuelle Vorgehen in Baden-Württemberg, dass das Wolfsmanagement im Südwesten funktioniere und die Aufnahme ins Jagdrecht überflüssig sei. Dass die Abschussgenehmigung zunächst bis zum 10. März befristet ist, erklärt sich laut einem Ministeriumssprecher durch die Dauer der Ranzzeit, in der sich der Wolf Hunden und Menschen bis auf wenige Meter nähere.
„Das Entnahmeteam besteht aus fachkundigen Spezialisten“, teilte er mit. Diese seien zusätzlich ausgebildet, einen auffälligen Wolf zu schießen, wenn vorhergehende Maßnahmen nicht gegriffen haben. „Wie schnell sie ihren Auftrag erledigen können, kann vorab nicht vorhergesagt werden.“