Waldbesitzer im Kreis Freudenstadt gefordert: „Starke Vermehrung der Borkenkäfer zu befürchten“

Die Borkenkäfer der Fichte und Tanne erleben nach einem für sie ungünstigen Frühjahr nochmals eine Hochphase
Armin Weigel/dpa- Trockenheit und Hitze schwächen Fichte und Tanne – Borkenkäfer erleben dieses Jahr eine späte Hochphase.
- Landratsamt Freudenstadt warnt: Befall jetzt verstärkt prüfen, besonders in lockeren Nadelwäldern.
- Hinweise auf Befall sind Harztröpfchen, braunes Bohrmehl, Spechtspuren und rasch verfärbte Kronen.
- Befallene Bäume rasch einschlagen und abtransportieren oder entrinden, hacken oder Restholz verbrennen.
- Neue Allgemeinverfügung: Kreisforstamt darf Maßnahmen per Ersatzvornahme auf Kosten von Säumigen veranlassen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die anhaltende Trockenheit und Hitze werden zu einer immer größeren Belastung für die Wälder. Die Buchen haben als erste Reaktion bereits damit begonnen, sich wie im Herbst zu verfärben und ihr Laub abzuwerfen. Auch die ersten Tannen beginnen rot und dürr zu werden. Davon berichtet das Landratsamt in einer Pressemitteilung.
Gleichzeitig erleben die Borkenkäfer der Fichte und Tanne nochmals eine Hochphase, nach einem für sie eher ungünstigen Frühjahr. Die Trockenheit und Wärme der letzten Wochen begünstigen die Käfer sehr in ihrer Entwicklung, und gleichzeitig treffen sie auf deutlich geschwächte Fichten und Tannen, die einem Käferbefall kaum mehr etwas entgegensetzen können. Deswegen ist trotz des fortgeschrittenen Jahresverlaufs nochmals eine starke Vermehrung der Borkenkäfer zu befürchten.
Daher heißt es weiterhin für alle Waldbesitzer, die Suche nach Käferbefall intensiv fortzusetzen. Bei Fichte und Weißtanne sind Anzeichen dafür Harztröpfchen am Kronenansatz, braunes Bohrmehl am Stammfuß oder an Rindenschuppen oder gar Spechtabhiebe.
Aber auch sich schnell verfärbende Kronen an Fichten und Weißtannen deuten darauf hin, dass die Bäume von Borkenkäfern besiedelt sind. Besonderes Augenmerk sollte auch auf Beständen liegen, die im vergangenen Jahr bereits vom Borkenkäfer befallen waren, sowie lockere und besonnte Nadelwälder.
Was tun, wenn frischer Käferbefall gefunden wird?
Die befallenen Bäume müssen so schnell wie möglich eingeschlagen und vor dem Ausflug der Borkenkäfer aus dem Wald gebracht oder weiterverarbeitet werden. Nur dann haben die Borkenkäfer keine Möglichkeit, erneut weitere Bäume zu befallen. Ist eine entsprechende Lagerung außerhalb des Waldes oder ein Abtransport mit direkter Verarbeitung nicht möglich, so ist durch entsprechende Behandlung der Stämme (beispielsweise durch Entrinden) und der bruttauglichen Resthölzer (beispielsweise durch Verbrennen oder Hacken) dafür Sorge zu tragen, dass die Borkenkäfer unschädlich gemacht werden.
Das Kleinsägen zu Brennholz und das Aufsetzen der Meterstücke von bereits befallenen Hölzern im Wald oder am Waldrand sind dagegen keine wirksame Maßnahme. Die Käfer werden dadurch nicht unschädlich gemacht. In solchen Fällen muss das Brennholz aus dem Wald gebracht und mit einem Abstand von mindestens 500 Metern zum Wald gelagert werden.
Aufgrund der hohen Nachfrage nach Holz steht einem zügigen Verkauf und einer Abfuhr der Bäume in diesem Jahr nichts entgegen. Problematisch für den Verkauf und die schnelle Abfuhr ist oftmals allerdings, dass Käferholz verstreut und in kleiner Menge anfällt, was die Arbeit der Holzfuhrleute sehr erschwert.
Deswegen ist es laut Landratsamt bei kleinerem Holzmengenanfall wichtig, dass sich benachbarte Waldbesitzer untereinander abstimmen und ihr Käferholz gebündelt aufarbeiten und zur zügigen Abfuhr bereitstellen.
Vor jedem Holzeinschlag sollte außerdem mit den Revierleitern Kontakt aufgenommen werden. Von ihnen erhalten die betroffenen Waldbesitzer Informationen über die Aushaltung der vermarktbaren Holzsortimente und wie mit dem befallenen Käferholz umgegangen werden soll.
Die Kontaktdaten der örtlich zuständigen Revierleitenden sowie weitere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes Freudenstadt zu finden oder können direkt beim Kreisforstamt unter 07441/920 30 01 erfragt werden.
Allgemeinverfügung erlassen
Das Landratsamt Freudenstadt als untere Forstbehörde hat zudem eine Allgemeinverfügung zur Borkenkäferbekämpfung erlassen.
Es gebe immer wieder Waldbesitzer, die trotz Aufforderung des Kreisforstamtes die befallenen Bäume auf ihrem Grundstück nicht beseitigten. Damit schädigen sie nicht nur ihren eigenen Wald, sondern auch alle umliegenden Wälder.
Um dies zu verhindern, wurde die Allgemeinverfügung erlassen. Diese erlaubt es dem Kreisforstamt in solchen Fällen, die notwendigen waldschutzwirksamen Maßnahmen im Wege einer Ersatzvornahme auf Kosten der jeweiligen Waldbesitzer zu veranlassen, um hierdurch den Wald mit all seinen wertvollen Wirkungen und Leistungen für die Gesellschaft zu schützen.
