Trainingsflug der Bundeswehr
: Transportflugzeug donnert über Baiersbronn, Freudenstadt und Loßburg

Ein Transportflugzeug der Bundeswehr war am Donnerstagmittag über Freudenstadt, Baiersbronn und Loßburg unterwegs. Augenzeugen berichten von einer niedrigen Flughöhe.
Von
Niklas Ortmann
Freudenstadt
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dpatopbilder - 30.08.2024, Niedersachsen, Wunstorf: Ein Transportflugzeug vom Typ Airbus A400M der Luftwaffe landet am Abend auf dem Fliegerhorst Wunstorf in der Region Hannover. Die Bundeswehr hat ihren Einsatz im westafrikanischen Niger beendet und ihren Lufttransportstützpunkt in Niamey geräumt. Foto: Moritz Frankenberg/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Ein Airbus A400M der Bundeswehr

Moritz Frankenberg/dpa
  • Bundeswehr-A400M flog am Donnerstag gegen 13.40 Uhr über Baiersbronn, Freudenstadt, Loßburg.
  • Zeugen meldeten eine sehr niedrige Flughöhe – das Brummen war deutlich zu hören.
  • Laut Luftfahrtamt handelte es sich um einen normalen Trainingsflug.
  • Militärischer Flugbetrieb ist bundesweit zulässig, feste Routen gibt es nicht.
  • Mindesthöhe: etwa 150 Meter über Grund, über großen Städten etwa 600 Meter.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

So manch einer, der das tiefe Brummen der Propeller über seinem Haus hörte und anschließend aus dem Fenster schaute, dürfte einen Schreckmoment erlebt haben: Ein Airbus A400M der Bundeswehr war am Donnerstag gegen 13.40 Uhr über Baiersbronn, Freudenstadt und Loßburg unterwegs - in äußert niedriger Flughöhe, wie mehrere Augenzeugen unserer Redaktion berichten.

Derartige Überflüge sind keine Seltenheit. Zuletzt donnerte Ende Juni ein A400M über Freudenstadt und Baiersbronn.

Auch diesmal bestätigt ein Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr, dass es sich um einen normalen Trainingsflug handelte.

Über den A400M

Die Bundeswehr verfügt über 53 Flugzeuge des Typs A400M. Die Maschine mit vier Propellermotoren ist nach Angaben der Bundeswehr als strategisches und taktisches Transport- und Tankflugzeug konzipiert.

Warum die Bundeswehr im Trainingsbetrieb Städte und Gemeinden überfliegt

Ein Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr informiert: „Grundsätzlich ist militärischer Flugbetrieb überall in Deutschland zulässig und ist nicht an bestimmte Streckenführungen gebunden, um diese Flugbewegungen möglichst gleichmäßig über den gesamten Luftraum der Bundesrepublik zu verteilen“.

Die Mindesthöhe für Transportflugzeuge betrage circa 150 Meter über Grund. Beim Überflug von Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern sei für Transportflugzeuge eine Mindesthöhe von circa 600 Meter über Grund einzuhalten.

„Selbstverständlich wird dabei versucht, bewohnte Gebiete nicht zu überfliegen. Aber die dicht besiedelte Bundesrepublik setzt diesem Vorhaben neben den gesetzlichen und flugbetrieblichen Regelungen enge Grenzen. Die Planungen für die Vorgänge im Rahmen von Übungsflügen oder sonstigen Flugbewegungen obliegen den fliegenden Verbänden. Hierbei spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle, wie zum Beispiel aktuelle Witterungsverhältnisse oder die jeweilige Verfügbarkeit von Personal und Material“, so der Sprecher abschließend.