Über Baiersbronn und Freudenstadt
: Transportflugzeug der Bundeswehr im Tiefflug unterwegs

Immer wieder donnern Kampfjets der Bundeswehr über den Kreis Freudenstadt. Am Freitag sorgte nun ein deutliche größeres Flugzeug für Aufsehen.
Von
Niklas Ortmann
Freudenstadt
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A400M der Bundeswehr

A400M der Bundeswehr

Moritz Frankenberg/dpa
  • Ein Airbus A400M flog am Freitag gegen 14 Uhr in niedriger Höhe über Baiersbronn.
  • Die Maschine kam aus Wunstorf und war als Übungsflug zum Flugplatz Eggenfelden unterwegs.
  • Über Freudenstadt erreichte der A400M 253 Meter Höhe bei Ø 567 km/h – dort war es am niedrigsten.
  • Laut Bundeswehr ist militärischer Flugbetrieb überall zulässig und nicht an Strecken gebunden.
  • Mindesthöhen: etwa 150 Meter über Grund, über Städten ab 100.000 Einwohnern circa 600 Meter.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

In Baiersbronn dürfte es kaum jemand überhört haben: das Dröhnen des Flugzeugs, das am Freitag gegen 14 Uhr in niedriger Höhe über den Ort flog.

Anders als so oft handelte es sich diesmal nicht um einen Kampfjet der Bundeswehr, sondern ein deutlich größeres Flugzeug: ein Airbus A400M. Die Maschine mit vier Propellermotoren ist nach Angaben der Bundeswehr als strategisches und taktisches Transport- und Tankflugzeug konzipiert.

Der A400M war in Wunstorf (Niedersachsen) gestartet und im Rahmen eines Übungsfluges auf dem Weg zum Flugplatz Eggenfelden (Bayern). Dabei flog er von Norden kommend über Baiersbronn und Friedrichstal an Freudenstadt vorbei weiter Richtung Süden.

Die niedrigste Flughöhe erreichte die Maschine im Bereich Freudenstadt mit 253 Metern bei einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 567 Stundenkilometern. Das teilt ein Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr auf Anfrage unserer Redaktion mit.

Zur Streckenführung informiert der Sprecher: „Grundsätzlich ist militärischer Flugbetrieb überall in Deutschland zulässig und ist nicht an bestimmte Streckenführungen gebunden, um diese Flugbewegungen möglichst gleichmäßig über den gesamten Luftraum der Bundesrepublik zu verteilen“.

Die Mindesthöhe für Transportflugzeuge betrage circa 150 Meter über Grund. Beim Überflug von Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern sei für Transportflugzeuge eine Mindesthöhe von circa 600 Meter über Grund einzuhalten.

„Selbstverständlich wird dabei versucht, bewohnte Gebiete nicht zu überfliegen. Aber die dicht besiedelte Bundesrepublik setzt diesem Vorhaben neben den gesetzlichen und flugbetrieblichen Regelungen enge Grenzen. Die Planungen für die Vorgänge im Rahmen von Übungsflügen oder sonstigen Flugbewegungen obliegen den fliegenden Verbänden. Hierbei spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle, wie zum Beispiel aktuelle Witterungsverhältnisse oder die jeweilige Verfügbarkeit von Personal und Material“, so der Sprecher abschließend.

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