Gremium in Loßburg Schömberg
: Agierte der Stiftungsrat 52 Jahre lang rechtswidrig?

Immer wieder wies das Freudenstädter Landratsamt darauf hin, dass der Schömberger Stiftungsrat rechtlich gar nicht existiere. Wieso kam das Thema erst jetzt auf und was bedeutet das?
Von
Carolin Schöffler
Oberndorf
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Volles Haus: Gespannt verfolgten viele Schömberger wie der Loßburger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung im Rathaus über die Zukunft des „Stiftungsrates“ beriet.

Carolin Schöffler

Es scheint alles etwas dubios: Ein Stiftungsrat, der laut Satzung eigentlich gar nicht existiert und ein Landratsamt, das seit 2001 wiederholt darauf hinwies, dass die über 52 Jahre fortgeführte Praxis rechtswidrig sei. Der Loßburger Gemeinderat nahm das in seiner jüngsten Sitzung zwar zur Kenntnis, geändert wurde bisher jedoch nichts.

Das Interesse der Bürger an dem Thema ist groß. Drei volle Zuschauerreihen durfte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung begrüßen, nachdem die Dorfgemeinschaft Schömberg dazu aufgerufen hatte. Der Ortsteil müsse derweil gerade zu „entvölkert“ gewesen sein, scherzte Ortsvorsteher Karl Pfau.

Doch wie kann das sein? Wie konnte das Landratsamt so oft darauf hinweisen, ohne dass je etwas passiert ist? Wieso kam das Thema gerade jetzt wieder auf? Und was bedeutet das nun für den Stiftungsrat?

Stiftungsrat existiert rechtlich gar nicht

Im Rahmen der Haushaltsplanung der Gemeinde-Stiftung wurde durch das Landratsamt jüngst erneut festgestellt, dass die bisherige Vorgehensweise nicht mit geltendem Recht in Einklang stehe.

Bisher hatte Loßburgs Bürgermeister Christoph Enderle die Sitzungen des Stiftungsrats einberufen und geleitet. Laut Gesetz müsste das allerdings der Ortsvorsteher Karl Pfau tun. Dies jedoch auch nur für die Entscheidungen über die 20 Prozent des Stiftungsgewinns, die den Schömberger Bürgern zugute kommen sollen.

Weder die Beratungen des Holzeinschlages, des Haushaltes noch weiterer Personalbelange sei Aufgabe eines Stiftungsrates. Dieser sei laut Satzung vom 2. Oktober 1973 weder benannt noch vorgesehen. Ebenso seien keine zwei Vertreter aus dem Gemeinderat für diesen rechtlich nicht existenten Rat vorgesehen.

Problem bereits seit 2001 bekannt

Dass die derzeitige Praxis rechtlich eigentlich nicht zulässig ist, war schon länger bekannt. Seit 2001 beanstandete das Freudenstädter Landratsamt diesen Zustand bereits sieben mal. Wieso die Situation nun jedoch zum ersten Mal im Gemeinderat besprochen wurde, konnte sich auch Enderle nicht erklären.

Vielleicht sei er einfach der erste, der „den Schneid hat, das mal anzugehen“, so die bescheidene Theorie des Bürgermeisters. Klar sei jedoch, dass er die rechtlichen Hinweise des Landratsamts nicht weiter ignorieren könne. Es muss eine Lösung her. Dafür gibt es nun zwei Möglichkeiten.

Lösung eins: Sich dem geltenden Recht beugen

Die erste liegt auf der Hand: sich der derzeitigen Satzung beugen. In Zukunft würde dann der Ortsvorsteher und nicht mehr der Bürgermeister die Sitzungen einberufen. Dieser dürfte bei Sitzungen aber weiterhin als Zuschauer mit jederzeitigem Rederecht teilnehmen. Der Ortschaftsrat könnte auch weiterhin informiert werden und Beschlüsse vorberaten.

Die Entscheidungen treffe dann jedoch allein der Gemeinderat – nicht der Stiftungsrat. Sollte Schömberg beteiligt werden, könne das im Rahmen einer normalen Ortschaftsratssitzung passieren – aber nicht mehr in speziellen Stiftungsratssitzungen. Dadurch würde dann auch die Teilnahme der beiden Gemeinderäte an den Sitzungen entfallen.

Lösung zwei: Eine neue Satzung muss her

Oder man versucht es mit der zweiten Lösung: Alles so lassen wie es ist, diesmal aber rechtssicher. Dafür müsste ein Passus in der Satzung eingefügt werden, der den Stiftungsrat und seine derzeitige Funktion legitimiert.

Enderle wolle nun versuchen, ein weiteres Mal auf das Landratsamt zuzugehen und das Ergebnis dann in einer späteren Sitzung vortragen.

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