Prozess in Freiburg
: Tötete der Mann seine Tochter vor Wut oder im Wahn? Gutachter sind uneins

Was sind die Gründe dafür, dass ein Mann seine achtjährige Tochter in Bollschweil auf brutale Art getötet hat? Dieser Frage sind zwei Gutachter nachgegangen, die am Montag vor dem Landgericht in Freiburg aussagten.
Von
Ralf Deckert
Freiburg
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Prozess-Beginn gegen Vater wegen Tötung von achtjähriger Tochter: 01.07.2026, Baden-Württemberg, Freiburg: Der Angeklagte sitzt neben seiner Rechtsanwältin Viktoria Kohler im Verhandlungssaal. Der 58-jährige Angeklagte soll im Oktober 2025 in Bollschweil (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) seine achtjährige Tochter getötet haben. Das Verfahren wurde von einem Sicherungs- in ein Strafverfahren überführt, nachdem ein zweites vorläufiges psychiatrisches Gutachten zu dem Ergebnis kam, dass der Angeklagte nicht in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt gewesen sein soll. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Im Prozess gegen den 58-jährigen Angeklagten wurden am Montag zwei Gutachten vorgestellt.

Philipp von Ditfurth/dpa
  • Prozess in Freiburg: Zwei Gutachter bewerten Tötung einer Achtjährigen gegensätzlich.
  • Fest steht, der 58-Jährige tötete das Kind in Bollschweil mit massiver Gewalt.
  • Gutachter 1: Psychose nach regelmäßigem Cannabiskonsum, Blackout, teils bis volle Schuldunfähigkeit.
  • Gutachter 2: „Hochproblematische Persönlichkeit“, keine Krankheit, hohe Gewaltbereitschaft, volles Schuldkönnen.
  • Gericht bewertet nun die Gutachten, der Prozess wird in einer Woche fortgesetzt.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Eins ist klar: Im vergangenen Oktober hat der zur Tatzeit 58 Jahre alte Angeklagte seine achtjährige Tochter auf brutalste Weise umgebracht, nachdem er sich zuvor mit dem Kind in der Wohnung der getrennt lebenden Mutter in Bollschweil (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) verschanzt hatte.

Die Tat mit Messer und Spaten entspricht dem, was man in der Fachsprache eine „Übertötung“ nennt, bei der die ausgeübte Gewalt weit über das hinausgeht, was zur Tötung eines Menschen nötig wäre.

Aber war der Mann, der sich derzeit in Freiburg vor dem Landgericht für diese Tat verantworten muss, zum Tatzeitpunkt auch durch eine Wahnerkrankung in seiner Schuld- und Steuerungsfähigkeit so weit beeinträchtigt, dass er nicht verurteilt werden kann? Oder handelte er einfach aus grenzenloser Wut und Verlustangst?

Gutachter stellen ihre Erkenntnisse vor

Die beiden psychiatrischen Gutachter im Prozess gegen den Mann haben dazu am Montag ihre Untersuchungsergebnisse vorgestellt. Und sind dabei zu ganz unterschiedlichen Schlüssen gekommen.

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Mehrere Gespräche mit dem Angeklagten

Für den Gutachter aus Tübingen habe sich nach mehreren Gesprächen mit dem Angeklagten gezeigt, dass dieser im Wahnzustand gehandelt haben muss, als er seine Tochter tötete: In den Monaten vor der Tat habe er aufgrund seines regelmäßigen Cannabiskonsums eine Psychose entwickelt.

Er habe zunächst nicht sagen wollen, warum er das Mädchen umgebracht hat. Er habe aber Andeutungen gemacht, dass seine Tochter nicht sein Kind sei und in den Gesprächen zunächst immer wieder darauf verwiesen, dass Löwen im Tierreich „fremde Rudel“ töten.

Später über den Blackout gewundert

Später dann, nachdem der Mann medikamentös behandelt worden sei, habe er sich über „den Blackout“ gewundert, der zur Tat geführt habe. Die Psychose sei mittlerweile zwar abgeklungen, so der Gutachter. Man müsse aber rückblickend zumindest von einer erheblich verminderten Schuld- und Steuerungsfähigkeit nach Paragraf 21 des Strafgesetzbuchs ausgehen, möglicherweise sogar von einer vollständigen Schuldunfähigkeit nach Paragraf 20, was möglicherweise eine Unterbringung in der Psychiatrie begründen könne.

Das sagt der zweite Gutachter

Ganz anders indes schätzte ein zweiter Gutachter aus Mannheim nach seiner Untersuchung den Angeklagten ein: Der Mann sei seit seiner Jugend eine „hochproblematische Persönlichkeit“: Er sei vielfach als empathieloser, rechthaberischer Mann beschrieben worden, der niemanden über sich akzeptiert.

Verschwörungstheoretiker und Querdenker

Dass er als Verschwörungstheoretiker und Querdenker seltsame, esoterische Ideen verfolge, begründe noch keine psychische Erkrankung. Auf einer medizinischen Skala, mit der psychopathische Personen analysiert werden, erreiche der Angeklagte jedoch 27 von 40 möglichen Punkten. Das sei ein hoher Wert, der für eine hohe Gewaltbereitschaft und eine schlechte kriminalistische Prognose spreche.

Es decke sich auch mit zahlreichen Aussagen von Zeuginnen und Zeugen in dem Prozess, die den Angeklagten als jemanden charakterisieren, der seit jeher mit anderen Menschen Probleme habe und aggressiv reagiere, wenn ihm etwas nicht passe. Auch er selbst habe den Angeklagten so wahrgenommen im Gespräch, so der Arzt.

Arbeitslos und hoch verschuldet

Der 58-Jährige sei aber nicht psychisch krank und auch nicht eingeschränkt schuldfähig, so das Untersuchungsergebnis des Gutachters. Zum Tatzeitpunkt sei der Angeklagte vielmehr sozial und beruflich an einem Tiefpunkt angelangt gewesen: Arbeitslos und hoch verschuldet habe er vor der Räumungsklage gestanden.

Seine Kinder seien die letzten Anker in seinem Leben gewesen. Sie hätten aber alle begonnen, sich von ihm zu emanzipieren. Die Kränkung, die er dadurch empfunden habe, dass auch seine kleine Tochter sich von ihm zunehmend abgewandt habe, könne der Anlass für seine mörderische Wut gewesen sein.

Das Gericht muss nun die Gutachten bewerten

Hat der Mann also im Wahn aufgrund einer mittlerweile wieder abgeklungenen Psychose getötet? Oder wollte er basierend auf seiner „hochproblematischen“ Persönlichkeit quasi in einem ultimativen Akt der Machtausübung das Leben seines Kindes auslöschen? Das Gericht muss nun bewerten, welcher Lesart es folgen wird. Der Prozess geht in einer Woche weiter.