Emotionaler Prozess in Freiburg
: Unfallfahrer verlor Familienmitglieder – und erhält nun eine Bewährungsstrafe

Nach einem tödlichen Unfall auf der B3 in Freiburg im Mai 2025 wurde der Fahrer des Wagens nun verurteilt. Weil er durch die Konsequenzen des Unfalls, bei dem Familienmitglieder starben, extrem betroffen ist, kam er mit einer Bewährungsstrafe davon.
Von
Felix Paschke
Freiburg
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Der 47-jährige Angeklagte wurde vom Amtsgericht Freiburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Der 47-jährige Angeklagte wurde vom Amtsgericht Freiburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Magdalena Henkel/dpa
  • Urteil nach tödlichem Unfall auf der B3 bei Freiburg: Bewährungsstrafe für den Fahrer.
  • Der Mann fuhr mit mindestens 1,47 Promille auf einen abgestellten Lkw-Anhänger.
  • Drei Angehörige starben, vier Insassen wurden schwer verletzt – teils wohl unangeschnallt.
  • Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung, Führerschein dauerhaft entzogen.
  • Gericht wertete tiefe Reue und persönliche Betroffenheit, der Angeklagte gestand vollständig.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Auch mehr als ein Jahr nach dem Horrorunfall auf einem Parkplatz an der B3 bei Freiburg kämpfen die Beteiligten noch mit den Nachwirkungen der Geschehnisse. Das wurde beim Prozess gegen den Fahrer des Wagens, der am 3. Mai 2025 um exakt 22.53 Uhr mit fast 1,5 Promille im Blut auf einen ordnungsgemäß abgestellten Lkw-Anhänger fuhr, deutlich.

Am Ende der Verhandlung vor dem Freiburger Amtsgericht wurde der bislang nicht vorbestrafte Mann wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem wird seine Fahrerlaubnis dauerhaft eingezogen und kann frühestens in einem Jahr und acht Monaten erneut beantragt werden.

Viel schwerer jedoch wiegt das „Urteil hinter dem Urteil“, wie der Verteidiger in seinem Schlussplädoyer sagte: die lebenslange Schuld am Tod seiner sechsjährigen Tochter, der 13-jährigen Tochter seiner Ex-Lebensgefährtin und seines 27-jährigen Neffen.

Angeklagter gesteht und zeigt tiefe Reue

„Was ich zu verantworten habe, wird mich mein Leben lang begleiten“, ließ der 47-jährige Nigerianer, der seit frühester Kindheit im Rollstuhl sitzt, zu Beginn der Verhandlung über seinen Anwalt erklären. Und: Es vergehe kein Tag, an dem seine Gedanken nicht um das Geschehene kreisen. Die Vorwürfe der Anklage räumte er vollumfänglich ein und erklärte in der Verteidigererklärung zumindest teilweise die Geschehnisse des Unfallsabends.

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Bei einer Geburtstagsfeier in Schallstadt die Familie getroffen

Demnach war der Mann mit seinem damals 27-jährigen Neffen in Schallstadt bei Freiburg auf einer Geburtstagsfeier, wo auch seine ehemalige Lebensgefährtin und ihre insgesamt vier Kinder – drei davon sind gemeinsame – waren. „Ich wusste nicht, dass ich sie dort treffe“, so der Angeklagte.

Das Freiburger Amtsgericht verurteilte die Frau.

Der Prozess fand am Mittwoch im Freiburger Amtsgericht statt.

Felix Paschke

Vor Ort entschied man, zu siebt zusammen mit dem nur für fünf Personen zugelassenen Auto des 47-Jährigen nach Hause zu fahren. Wohl auch auf Drängen der Kinder, zu denen der Mann eigener Aussage zufolge auch nach der Trennung von seiner Partnerin noch regelmäßigen Kontakt hatte. Dass er den Bitten nachgegeben habe, könne er sich bis heute nicht verzeihen, so der Mann.

Fast 1,5 Promille zum Zeitpunkt des Unfalls

Zu siebt machte sich die Familie auf den Weg in Richtung ihres Wohnorts Emmendingen. Obwohl der Mann bei der Feier Alkohol getrunken und er laut einer Sachverständigen zum Zeitpunkt des Unfalls mindestens 1,47 Promille im Blut hatte. Auf dem Freiburger Parkplatz an der B3, kurz vor der eigentlich zu nehmenden Ausfahrt, passierte es: Mit rund 70 Kilometern pro Stunde krachte das Auto auf den Lkw-Anhänger – und fing sofort Feuer.

Fünf Personen auf der Rückbank – alle fünf wohl nicht angeschnallt

Die sechsjährige Tochter des Angeklagten und der 27-jährige Neffe starben noch am Unfallort, die 13-jährige Tochter der Ex-Partnerin starb später in der Klinik. Die drei saßen zusammen mit den beiden drei und sieben Jahre alten Söhnen des Mannes – laut Anklage – unangeschnallt auf der Rückbank. Die beiden Jungen wurden bei dem Aufprall schwer verletzt, genau wie die Frau auf dem Beifahrersitz und der Angeklagte.

Polizist berichtet von emotionaler Ersthilfe

„Es gibt Fälle, die machen sprachlos“, sagte der Verteidiger zu Beginn seines Plädoyers. Denn es waren kaum vorstellbare Bilder, die sich den Rettern und Ersthelfern vor Ort auf dem Parkplatz boten. Das bestätigte ein Polizist, der vor Gericht mit den Tränen kämpfte, als er von der Reanimation des sechsjährigen Mädchens berichtete. Auch der Angeklagte leidet bis heute: Seit dem Unfall befinde er sich in psychologischer Betreuung, ohne Medikamente finde er nicht in den Schlaf.

Die Erinnerungen an den Abend des Horrorunfalls seien nur noch „bruchstückhaft“. Möglich, dass die Einfahrt auf den Parkplatz mit der Ausfahrt von der B3 verwechselte, die wenige Hundert Meter abgeht. Er könne es sich nicht erklären, verlas der Verteidiger für den Angeklagten. Aber: „Ich möchte nicht nach einer Entschuldigung suchen“, sagte der Mann und bedankte sich auch bei den zahlreichen Einsatzkräften vor Ort.

Bewährungsstrafe aufgrund Einzelfallentscheidung

Dass er tiefe Reue zeigte, rechnete ihm auch der Richter bei der Urteilsbemessung positiv an. Bewährungsstrafen bei Trunkenheitsfahrten mit Todesfolge seien selten. Im konkreten Einzelfall hatte sich jedoch auch schon der Staatsanwalt für eine Bewährung ausgesprochen.

Dem folgte der Richter, trotz „gröbster Fahrlässigkeit“ des Angeklagten. Aufgrund der großen persönlichen Betroffenheit durch den Verlust mehrerer Familienmitglieder ordnete der Richter jedoch keine Haftstrafe für den Mann, der bislang nicht vorbestraft war, an. „Meine Strafe für Sie ist vermutlich nebensächlich“, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung.