SB+SB+Grundsteuer in Geislingen
: Gemeinderat legt Hebesatz B auf 305 von Hundert fest

Der Geislinger Gemeinderat hat beschlossen, zum 1. Januar den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 305 von Hundert zu setzen. Die Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke soll in der Stadt ab 1. Januar 2026 erhoben werden.
Von
Wolf-Ulrich Schnurr
Oberndorf
Jetzt in der App anhören

Ab 1. Januar gilt in der Stadt Geislingen ein neuer Hebesatz für die Berechnung der Grundsteuer B.

Wolf-Ulrich Schnurr