Infrastruktur in Meßstetten: Ein neuer Vertrag für 20 Jahre

Für Stromleitungen braucht es Konzessionsverträge. Ein solcher wurde nun in Meßstetten für den kommenden zwei Jahrzehnte vergeben. Das bringt auch der Stadt Geld ein.
Roberto Pfeil/dpa- Meßstetten vergibt die Stromnetz-Konzession neu – NetzeBW erhält sie für 20 Jahre.
- Es geht um das Recht, öffentliche Wege für Leitungen zu nutzen, nicht um Stromtarife.
- Die Stadt erhält eine Konzessionsabgabe; Details regeln Mustervertrag und Zusatzvereinbarung.
- Bürgermeister Frank Schroft war wegen EnBW-Aktienbesitz befangen, Stellvertreter leitete.
- Der frühere Vertrag lief am 28. Februar aus, seit November war NetzeBW einzige Bieterin.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Mal eben den Stromanbieter wechseln? Noch kurz eine Wechselprämie oder ein schickes Tablet abstauben? Was beim Privatmann mit wenigen Klicks geht, ist bei einer Kommune gar nicht so einfach. Stromkonzessionsverfahren heißt das bürokratisch sperrige wie unschöne Fachwort. Und eine Kommune schließt so einen Vertrag auch nicht für ein oder zwei Jahre ab, sondern ein solcher Vertrag läuft 20 Jahre, wie Kämmerer Daniel Bayer eingangs ausführte.
Jetzt darf man im komplexen Dschungel nicht verwechseln, dass es hier nicht um den Stromtarif geht, sondern um die Nutzung der öffentlichen Flächen. „Inhalt eines Stromkonzessionsvertrages ist das Recht zur Nutzung öffentlicher Verkehrswege im Gemeindegebiet für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen“, heißt es in der Sitzungsvorlage. Logischerweise im Endeffekt „zum Zwecke der Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner mit Strom.“ Lohnenswert für die Stadt ist das natürlich, da das Unternehmen, welches den Zuschlag erhält, eine sogenannte Konzessionsabgabe an die Stadt leisten muss.
Es gibt zwei Verträge für den Strom
Als Experten hatte man Rechtsanwalt David Steinbeck per Video zur Sitzung zugeschaltet, der zunächst verdeutlichte, dass „die Versorgung leitungsgebunden ist“. Und eben diese Leitungen müssen natürlich verlegt oder auch mal repariert werden. Auch der Rechtsanwalt machte in seinen Ausführungen nochmals deutlich: „Es geht nicht um die Versorgung, sondern um den Netzbetreiber.“ Die Struktur eines solchen Verfahrens sei durchaus ungewöhnlich, da es zwei Verträge gibt. Einen Mustervertrag, der eben die grundlegenden Dinge regelt und eine Zusatzvereinbarung – in letzterer seien die Grundstücksnutzung, die Abgabe selbst oder auch Rabatte für kommunale Gebäude wie das Rathaus festgezurrt. „Die Kosten für eine Verlegung von Leitungen zahlt dann die NetzeBW. Nach den Arbeiten müssen zudem die Straßen und Wege wiederhergestellt werden“, so Steinbeck.
Dass solch ein Verfahren lange dauert, zeigt sich auch an anderen Details. Der bisherige Vertrag war am 28. Februar dieses Jahres ausgelaufen. Darüber wiederum hat die Stadt Meßstetten schon Jahre im Voraus informiert, konkret am 10. Juli 2023 via Ausschreibung im Bundesanzeiger. Seit November desselben Jahres stand dann fest, dass die bisherige Firma, wieder die NetzeBW, die einzige Bieterin im Verfahren ist. In 2024 tauschte man dann erste Verträge aus. „Über das Angebot der Netze BW gab es in der Folgezeit einen schriftlichen Austausch und Verhandlungen zwischen der Stadt und Netze BW“, heißt es in der Sitzungsvorlage weiter.
Bürgermeister wegen Aktienbesitz befangen
Kommunalrechtlich kurioses Detail: Weil die Stadt Meßstetten als Aktionär am Energieversorger EnBW beteiligt ist – und die Tochterfirma NetzeBW hier als Bieterin auftrat – musste Bürgermeister Frank Schroft in den Zuschauerreihen Platz nehmen. Der Interessenkonflikt ist laut gesetzlichen Vorgaben in solch einer Konstellation zu groß. Also leitete Schrofts Stellvertreter Thomas Holl diesen Tagesordnungspunkt. Der wurde dann auch einstimmig beschlossen, wie vorgeschlagen. Damit hat die NetzeBW den Zuschlag für weitere 20 Jahre erhalten.