Die Gemeinde Mönchweiler hat aufgrund der Verkehrsbelastungen der B 33 und der L 181 bereits einen Lärmaktionsplan aufgestellt – will aber weiter kämpfen.
Der Plan Stufe 3 wurde im Mai 2022 beschlossen und zwischenzeitlich überwiegend umgesetzt.
Nun wird der Lärmaktionsplan für die Pflichtstrecken L 181 und B 33 im vereinfachten Verfahren fortgeschrieben. In Stufe 4 müssen sowohl die Bundes- als auch die Landesstraße verpflichtend untersucht werden, da die neuen Verkehrszahlen oberhalb des Schwellenwertes liegen.
Neue Lärmberechnungen wird es jedoch nicht geben – die Werte werden aus der Kartierung der letzten Untersuchung übernommen.
Nur auf 315 Metern genehmigt und umgesetzt
Besonderer Aufreger bei der Gemeinde: Die damals geforderte Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 33 auf 50 Stundenkilometer wurde durch die Straßenverkehrsbehörde statt auf rund 1300 Metern nur auf einer Teilstrecke von 315 Metern genehmigt und umgesetzt. „Diese Umsetzung ist ein Witz und nicht zielführend“, erklärte Bürgermeister Rudolf Fluck in der jüngsten Gemeinderatssitzung.
Dort legte Nora Ebbers vom Fachbüro Rapp die Fortschreibung des Lärmaktionsplans mit den eingegangenen Stellungnahmen vor. Und schnell war klar, dass es ganz unterschiedliche Sichtweisen zu dem Thema gibt. Eines steht jedoch fest und wurde vom Büro Rapp auch dokumentiert: Eine verkehrsbeschränkende Maßnahme, die ohne Abwägungsfehler in einem Lärmaktionsplan festgelegt wurde ist von der Straßenverkehrsbehörde umzusetzen.
Deshalb wird es zwar keine Festsetzung von zusätzlichen Lärmminderungsmaßnahmen geben – die in Lärmaktionsplan Stufe drei aufgeführten Maßnahmen müssen aber beachtet werden. Für Bürgermeister Fluck und das Fachbüro Rapp sind Auflistung und Aufarbeitung fehlerfrei – kann das nicht zweifelsfrei widerlegt werden, muss durch die Verkehrsbehörde reagiert werden. „Die Verordnung gibt uns recht – es ist nur eine Frage der Zeit. Wir haben einen langen Atem“ bekräftigte Fluck den Willen der Gemeinde Mönchweiler.