Herbert Bitsch wollte im Amtsblatt inserieren, was ihm der Verlag verweigerte. Foto: Schwarzwälder Bote

Windpark: Bürgerinitiative zeigt Film

Winterlingen/Bitz/Albstadt-Ebingen (key). "End of Landschaft – Wie Deutschland sein Gesicht verliert" heißt ein Film, der am Mittwoch, 6. Februar, ab 19.30 Uhr im Capitol Filmpalast in der Ebinger Sonnenstraße 104 gezeigt wird. Die faktenreiche Dokumentation ist nach Angaben der Veranstalter vollkommen frei und journalistisch produziert. Anders als mehrere bisherige Auseinandersetzungen mit dem Thema Energiewende in Filmen sei diese 105-minütige Dokumentationen ohne Gelder von beteiligten Profiteuren der Energiewende finanziert worden. Die Bitzer Bürgerinitiative gegen den geplanten Windpark in Winterlingen trägt die Kosten der Vorführung, weshalb der Eintritt frei ist. Eine Spende ist jedoch willkommen, so die Veranstalter.

Ein Beitrag zur Meinungsbildung ist nicht erwünscht

Der Versuch der Interessengemeinschaft Fachberg Riedern, die sich ebenfalls gegen den geplanten Windpark wendet, mit einer bezahlten Anzeige im Amtsblatt der Gemeinde Winterlingen zu dem Film einzuladen, ist indes gescheitert. Die Begründung des Verlages: "Es handelt sich hierbei um einen Beitrag zur Meinungsbildung in einer die Öffentlichkeit bewegenden Frage." Dagegen sei grundsätzlich nichts zu sagen. Im Gegenteil, "die Gegner solcher Windräder haben gravierende Argumente für sich. Allerdings ist das Amtsblatt das falsche Forum für einen solchen Meinungsbeitrag", heißt es weiter. "Das Amtsblatt ist das amtliche Veröffentlichungsorgan der Gemeinde. Es ist keine Ortszeitung und kein Organ der Meinungspresse. Deshalb dürfen Meinungsbeiträge im Amtsblatt nicht veröffentlicht werden. Diese Grenzen des zulässigen Inhalts eines Amtsblatts können auch nicht über den Anzeigenteil umgangen werden."

Auf eine Nachfrage des Schwarzwälder Boten teilt der Verlag weiter mit: "Der Bundesgerichtshof hat erst Ende letzten Jahres einer Gemeinde die Verbreitung einer Ausgabe ihres Amtsblatts untersagt, weil die Gemeinde die Grenzen zwischen Meinungspresse und Amtsblatt nicht beachtet hatte (BGH, Urteil vom 20.12.2018, Aktenzeichen I ZR 112/17). Der Verlag würde gegen seinen Amtsblatt-Vertrag mit der Gemeinde verstoßen, würde er diesen Meinungsbeitrag veröffentlichen."

Nicht die Tatsache, dass es sich um "Meinungspresse" handelte – der Fall betraf das Amtsblatt der Stadt Crailsheim –, sondern die Tatsache, dass die Stadt ihr Amtsblatt mit redaktionellen Beiträgen ergänzte, noch dazu in erheblichem Umfang, hatte einen Zeitungsverlag veranlasst, gegen die Stadt zu klagen.

Redaktionelle Berichte in größerem Umfang kommen freilich auch im Amtsblatt der Gemeinde Winterlingen vor. Die 32 Seiten umfassende Ausgabe vom 25. Januar – zum Vergleich: in Meßstetten mit fast 11 000 Einwohnern und sieben Stadtteilen hatte das zeitgleich erschienene Amtsblatt 23 Seiten – beinhaltet im Anzeigenteil unter anderem einen ganzseitigen Magazin-Bericht über den "Winter-Wunderwald", redaktionell aufgemachte Immobilien- und Sport-Beiträge, und – nicht im Anzeigen-Teil – redaktionelle Gartentipps, ein Rezept für selbst gemachten Schokoladenpudding samt Anleitung, einen insgesamt einseitigen Bericht über die Geschichte eines Vereins, zahlreiche Sportberichte aus mehreren Sparten, Vereinsberichte, darunter einen ganzseitigen über Geschichte und Auflösung einer Winterlinger Gruppierung, und einen fast ganzseitigen Bericht über eine Hauptversammlung mit Bild.

Unter der Rubrik "Kirchliche Nachrichten", also nicht im Anzeigenteil, findet sich eine Einladung, in der die katholische und evangelische Kirchengemeinde Straßberg zu einem Film- und Informationsabend einladen. Der Wortlaut: "Der Elsässer André Graff, der Einzige, der die so nötige Wasserversorgung mit Sonnenenergie- Solartechnik beherrscht und praktiziert, und Pfr. i. R. Dr. Baier (...) zeigen den Film ›Der lange Marsch gegen den Hungertod‹. Der Eintritt ist frei. Um Spenden wird gebeten. Diskussion und Äußerung eigener Überzeugung ist erwünscht." Außerdem, wird auf den Verkauf von Büchern zum Thema hingewiesen.

Michael Maier: Gemeinde hat damit nichts zu tun

Die Gemeinde Winterlingen selbst hat – außer mit den amtlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt – nichts mit der Publikation zu tun, erklärte Bürgermeister Michael Maier auf Anfrage unserer Zeitung. Für redaktionelle Inhalte und Umfänge sowie für die Anzeigen sei alleine der Verlag verantwortlich, was aus dem Impressum klar hervorgeht. Dass die Anzeige mit der Ankündigung des Films abgelehnt worden sei, höre er zum ersten Mal.