Der Fluglärmbeirat hat getagt – nur zwei Tage vor der Bundestagswahl stand ein für den Schwarzwald-Baar-Kreis wichtiges Thema auf der Agenda: die geplanten Änderungen am Flughafen Zürich. Und es gibt einen neuen Stichtag: den 14. März.
Zuvor war der Zeitplan auch aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis heftig kritisiert worden: „Der Bundesverkehrsminister muss süddeutsche Interessen vertreten und darf seine Zustimmung zum Betriebsreglement des Flughafens Zürich (2025) nicht zwei Tage vor der Bundestagswahl erteilen“, forderten die CDU-Wahlkreisabgeordneten Andreas Jung (Konstanz), Thorsten Frei (Schwarzwald-Baar) und Felix Schreiner (Waldshut) geschlossen.
Doch das half nichts: Am Zeitplan wurde nicht gerüttelt. Insbesondere die Anhörung des Bundesamts für Zivilluftfahrt und die Anpassung des Objektblatts Flughafen Zürich standen auf der Tagesordnung des Deutschen Fluglärmbeirats. Das Gremium tagt regelmäßig und hat sich dabei ebenso regelmäßig mit einem Thema zu beschäftigen, das in Südbaden die Gemüter erhitzt: Fluglärm und -belastungen des Flughafen Zürichs über deutschem Gebiet.
Und da dieser zuzunehmen droht durch den geplanten Ausbau von zwei Start- und Landebahnen, befürchtet man in der Region negative Auswirkungen, gegen die sich die regionalen Politiker der Landkreise Schwarzwald-Baar, Konstanz und Waldshut-Tiengen seit Jahren stark machen.
Große Sorge im Vorfeld
An die Bundestagsabgeordneten wurde im Vorfeld der Sitzung die Sorge herangetragen, wonach es einen neuerlichen Vorstoß der Schweizer Seite geben könnte, das Betriebsreglement 2025 (früher BR 2014) zeitnah umsetzen zu können. „Wir erinnern an die Zusagen früherer Bundesverkehrsminister, dem Betriebsreglement 2014 mit dem Ostanflugkonzept – welches alle Anflüge auf die Ostpiste in Richtung Norden und über Südbaden vorsieht – nicht zuzustimmen“, erinnerten Andreas Jung, Thorsten Frei und Felix Schreiner. Dies würde zu massiven Nachteilen für die südbadische Bevölkerung führen. Zu diesem Ergebnis ist auch das von den Landkreisen Konstanz, Schwarzwald-Baar-Kreis und Waldshut bei der Gesellschaft für Luftverkehrsforschung in Auftrag gegebenes Gutachten aus dem Jahr 2016 gekommen.
In den letzten drei Jahren hätten die drei Landräte Zeno Danner, Sven Hinterseh und Martin Kistler sowie die drei CDU-Abgeordneten gegenüber der damaligen Ampel-Bundesregierung auf die erfolgreiche Volksabstimmung über die Verlängerung zweier Pisten sowie den Wachstumsplänen des Flughafens Zürich verwiesen. Ohne Erfolg, denn es hätte in den letzten drei Jahren keine Gespräche des Bundesverkehrsministeriums mit der Schweiz gegeben, wie mehrere Anfragen der Abgeordneten an die Bundesregierung ergaben.
Zweifel an Wissing
„Vor diesem Hintergrund wäre jetzt eine Zustimmung umso bedenklicher, weil nicht klar ist, ob Volker Wissing versteht, was für unsere Region auf dem Spiel steht. Das derzeitige politisches Vakuum darf nicht dazu führen, dass Deutschland in der Frage des Fluglärms auch nur ansatzweise zu Zugeständnissen bereit ist“, warnen Andreas Jung, Thorsten Frei und Felix Schreiner. „Wir nehmen eine räumliche Verlagerung der Überflüge und dem damit einen deutlichen Anstieg der Flugverkehrsbelastung über Südbaden nicht hin und erwarten von Volker Wissing, keine Zugeständnisse zulasten Südbadens an die Schweiz zu machen. Sperrzeiten sind Sperrzeiten und damit Tabu! Wir brauchen politischen Rückenwind aus Berlin und Stuttgart und ein klares Bekenntnis, südbadische Interessen durchsetzen zu wollen.“
Aber auch kein Fortschritt
Nun hat das Treffen stattgefunden und dürfte zumindest dahingehend für einige in der Region beruhigend sein, dass es offenbar tatsächlich ohne Zugeständnisse der Deutschen geendet hat. Allerdings: Wirklich vorangekommen scheint man im Kampf gegen den Fluglärm aus der Schweiz auch nicht zu sein.
Zunächst einmal habe man sich ein umfassendes Bild über die derzeit laufenden Verfahren und die geplanten Änderungen gemacht. „Dabei stand insbesondere die Anhörung des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) zum Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) und die Anpassung des Objektblatts Flughafen Zürich auf der Tagesordnung“, informiert nun im Nachgang das Staatsministerium Baden-Württemberg. Anlass der Anpassung in der Schweiz sei ein Entscheid des Schweizerischen Bundesverwaltungsgerichts (PDF) von 2021, mit welchem das BAZL angewiesen wurde, sich vertieft mit der Fluglärmbelastung in der Nacht auseinander zu setzen. Vertreter des Schweizer Bundesamtes für Zivilluftfahrt hätten nun den aktuellen Sachstand erläutert.
Weitere Themen waren Änderungen der Luftraumstruktur im An- und Abflugbereich des Flughafens Zürich, der aktuelle Sachstand zu der im Jahr 2022 angekündigten Änderung der 220. Durchführungsverordnung (DVO) zur Luftverkehrsordnung sowie der aktuelle Sachstand der deutschen Seite zur geplanten Pistenverlängerung.
So geht es jetzt weiter
Die Landkreise Waldshut, Schwarzwald-Baar Kreis, Konstanz und Lörrach erarbeiten derzeit eine Stellungnahme im Anhörungsverfahren SIL, ebenso das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, welches fristgerecht zum 14. März eingereicht und im Anschluss veröffentlicht werden soll.