Das Landratsamt verhängt umfassende Beschränkungen. Ab sofort darf im Schwarzwald-Baar-Kreis aus oberirdischen Gewässern nichts mehr entnommen werden.
Wer denkt bei 13 Grad, starker Bewölkung und schon fast frühherbstlicher Stimmung an die Folgen von Hitze und der damit verbundenen Trockenheit? Nicht nur Bernhard Bolkart, Chef des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes (BLHV), sondern vor allem auch das Landratsamt Schwarzwald-Baar.
Als die Hitze sich vorige Woche wie eine Glocke über das Kreisgebiet legte, wurden bereits die Weichen für eine weitgreifende Verfügung gelegt: „Vier Landkreise im Einzugsgebiet der Oberen Donau verhängen umfassende Wasserentnahmebeschränkungen aufgrund anhaltender Trockenheit“, hieß es am Dienstagnachmittag von Heike Frank, Pressesprecherin der Kreisbehörde Schwarzwald-Baar.
Mit Auswirkungen für die Bürger aus dem gesamten Kreisgebiet. „Jegliche Art und Weise der Wasserentnahme aus den oberirdischen Gewässern und deren Quellen auf dem Gebiet des Schwarzwald-Baar-Kreises zum Zwecke der Wassernutzung wird ab sofort untersagt.“ Wer zum Beispiel Wasser aus Flüssen, Quellen, Seen im Landkreis entnimmt, um Gärten zu bewässern oder Pools zu befüllen, der macht sich strafbar.
Diese Allgemeinverfügung ist zunächst gültig bis zum 30. September 2025 und ist auch auf der Homepage des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis (www.schwarzwald-baar-kreis.de unter der Rubrik „Aktuelles“ -„Öffentliche Bekanntmachungen“) einsehbar. Die Landkreise Tuttlingen, Zollernalb und Sigmaringen entschieden sich ebenfalls zu diesem Schritt.
Saftige Strafen drohen
Zuletzt wurde ein entsprechendes Verbot im Juli 2022 ausgesprochen. Wer sich über die Verfügung hinwegsetzt, muss mit saftigen Strafen rechnen, die je nach Schwere mit Bußgeldern bis zu 100 000 Euro belegt werden.
Ein Blick in das Oberzentrum Villingen-Schwenningen und den nördlichsten Zipfel des Stadtwaldes: Wer an der beliebten Romäusquelle auch nach dem Wasserentnahme-Verbot wieder mit Kanistern auftauchen sollte, der dürfte nicht in die Bußgeld-Bredouille kommen, denn zu holen ist dort nichts mehr. „Wir können kaum jemanden dorthin abstellen, der kontrolliert, ob Wasser entnommen wird“, kommentierte Tobias Kühn, Leiter des städtischen Forstamtes, das Schreiben des Landratsamtes, das ihm zum Zeitpunkt des Gesprächs mit unserer Redaktion gerade ein paar Minuten vorlag. „Daher wird der Hahn einfach zugedreht und das Wasser landet statt in Plastikgefäßen direkt in der Kirnach.“
Belastung für Fische
Eine E-Mail geht aber dennoch an die Kreisbehörde: Das Forstamt stellt beim Landratsamt einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung für die Romäusquelle und für das Nasslager im Wieselsbach. Im Nasslager liegen rund 4500 Kubikmeter Rundholz, das durch die Beregnung von Borkenkäfer und holzzersetzenden Pilzen geschützt wird.
Die Kreisbehörde begründet ihr Entnahmeverbot mit der anhaltenden Trockenheit und mit den seit Anfang 2025 insgesamt zu niedrigen Niederschlagsmengen und den hohen Temperaturen der vergangenen Wochen. Hitze und fehlende Niederschläge verursachen neben den anhaltend niedrigen Wasserständen in den Fließgewässern erhöhte Wassertemperaturen und niedrige Sauerstoffgehalte. Dies führe zu einer verstärkten Algenbildung und vor allem zu einer erheblichen Belastung für die Fische und Gewässerlebewesen. „Mangelnder Sauerstoffgehalt kann letztendlich Fischsterben verursachen.“
Keine Verbesserung in Sicht
Für die Sommermonate werde, abgesehen von vereinzelten Schauern oder Gewittern, insgesamt sehr warmes und trockenes Wetter erwartet. Daher werden die Wasserstände in der nächsten Zeit mit hoher Wahrscheinlichkeit ihr niedriges Niveau beibehalten. In den kommenden Wochen sei keine grundlegende Verbesserung der Lage zu erwarten. Zudem appelliert die Behörde an die Bürger, „die verfügbaren Wasserressourcen, insbesondere auch das Trinkwasser, sparsam zu nutzen und die geltenden Regelungen zu beachten“.