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Wenige schwarze Schafe zwacken an Flüssen und Seen Wasser ab / Ein Bußgeld droht

In dürren Zeiten kann das Wasser schon mal knapp werden. Manchen Bewohner im Landkreis macht diese Not offenbar erfinderisch: Das Landratsamt kontrollierte die Gewässer und fand auf manchen Grundstücken technische Hilfsmittel, um unerlaubt Wasser abzuzwacken. Ihnen droht ein Bußgeld.

 

Schwarzwald-Baar-Kreis. Die gute Nachricht vorneweg: Die meisten Kreisbewohner, das lobt die Behörde ausdrücklich, verhalten sich vorbildlich und verzichten angesichts der Niedrigwasser-Periode in vielen Flüssen und Seen auf die unerlaubte Wasserentnahme. Aber: Es gibt auch schwarze Schafe.

Das Landratsamt hat in den vergangenen Tagen Kontrollen an verschiedenen oberirdischen Gewässern im Landkreis durchgeführt. Geprüft wurde, ob und inwiefern Wasser zur Bewässerung, wie zum Beispiel im heimischen Garten, mit technischen Hilfsmitteln entnommen wird. Hintergrund der Vorort-Kontrollen war der Anfang August in den Medien erfolgte Hinweis des Landratsamtes zur Wasserentnahme im Rahmen des Gemeingebrauchs, in Verbindung mit den derzeit niedrigen Wasserständen in den oberirdischen Gewässern im Landkreis. Mitarbeiter des Amtes für Umwelt, Wasser-und Bodenschutz haben daher unter anderem eine Begehung entlang der Gewerbekanäle in Bräunlingen, Wolterdingen und Vöhrenbach durchgeführt. Zusätzlich gab es örtliche Kontrollen entlang der Breg und den Bächen Hammerbach, Ammelbach, Gremmelsbach, Brändbach, Kompromissbach und Kommenbach.

"Wie vom Landratsamt erhofft, ergab sich ein überwiegend sehr positives Bild", teilt die Behörde mit. Unabhängig vom jeweiligen Wasserstand, wurden auf vielen Grundstücken entlang der Gewässer keine technischen Hilfsmittel wie Gartenschläuche, Rohre und Pumpen vorgefunden. Auch hatten einige Bürger diese bereits freiwillig entfernt, als sie den Hinweis des Landratsamtes in der Zeitung gelesen hatten, wie sie den Mitarbeitern vor Ort berichteten.

Auf einigen Grundstücken konnten jedoch noch technische Entnahmevorrichtungen an den Gewässern festgestellt werden. An deren Eigentümer ergeht auf diesem Wege nochmals der dringende Appell, auch um ein mögliches Bußgeld zu vermeiden, das Wasser im Bedarfsfall nur mit Handschöpfgeräten zu entnehmen. Aktuell sieht das Landratsamt noch keine Notwendigkeit eine Wasserent-nahme aus oberirdischen Gewässern generell zu untersagen, wie es zuletzt im Jahre 2018 notwendig war. Es bleibt abzuwarten, ob und inwiefern sich die Niederschlagssituation in der nächsten Zeit entwickeln wird.

Das Landratsamt bittet in diesem Zusammenhang zum Schutz der betroffenen Gewässer und der sich darin befindlichen Klein- und Kleinstlebewesen auch darum, alle gestatteten Wasserentnahmen möglichst auf das absolut notwendigste Maß zu reduzieren und soweit sogar möglich, bei besonders niedrigen Wasserständen, auf eine solche ganz zu verzichten. Zudem ist es wichtig, dass sich die Inhaber von wasserrechtlichen Gestattungen an die darin enthaltenen Vorgaben, wie beispielsweise die Auflagen zur Mindestwasserabgabe beim Betrieb von Wasserkraftanlagen, halten.