Nachdem der Gemeinderat 2022 den Lärmaktionsplan verabschiedet hat, gilt in Vorder- und Hinterlehengericht Tempo 30. Aber würde nicht auch eine Beschränkung auf 40 Stundenkilometer ausreichen?
Um diese Frage, die nicht nur Pendler umtreibt, ging es in der jüngsten Gemeinderatssitzung.