Ein Mann lädt eine Schreckschuss-Pistole "Walther P22" mit einem Magazin. Beim Tötungsdelikt in Neukirch war eine umgebaute Schreckschusswaffe genutzt worden. Foto: Killig

Mit einer umgebauten Schreckschusspistole soll ein 27-Jähriger in Neukirch seinen Vater umgebracht haben. Das Landeskriminalamt gibt einen Einblick in die Welt der modifizierten Waffen und erklärt, dass die von ihnen ausgehende Gefahr real ist und das Familiendrama eine Besonderheit abbildet.

Furtwangen-Neukirch - Statt Platz- und Reizgaspatronen kam ein scharfes Projektil: Der Umbau einer Schreckschusspistole hat beim Tötungsdelikt kurz vor Weihnachten in Neukirch die tödlichen Verletzungen des 61-jährigen Familienvaters ermöglicht. Jürgen Glodek, Pressesprecher des Landeskriminalamtes (LKA) Baden-Württemberg, kennt Hintergründe zu solchen Modifizierungen.

 

Sehen Behörden aufgrund von umgebauten Schreckschusswaffen eine besondere Gefahr und bei wie vielen (versuchten) Tötungsdelikten in Baden-Württemberg kam es zum Einsatz solcher Waffen?

Das LKA macht deutlich, dass die Gefahr von umgebauten Schreckschusswaffen "real" ist, aber kein signifikanter Anstieg im Fünf-Jahres-Vergleich zu verzeichnen sei. Vielmehr scheint die Tat in Neukirch einer der wenigen Zwischenfälle zu sein. In Baden-Württemberg wurden statistisch im Jahr 2016 drei, in den Jahren 2017 bis 2020 keine entsprechenden Fälle bei (versuchten) Tötungsdelikten erfasst. Für 2021 liegen noch keine abschließenden Zahlen vor, Neukirch scheint in jenem Jahr aber ebenfalls eine Ausnahme zu sein.

Im Internet gibt es Anleitungen für den Umbau von Schreckschusswaffen. Sind solche Veröffentlichungen nicht verboten?

Behörden können gegen solche Anleitungen nicht vorgehen, "solange Publikationen vom Grundgesetz und gültigen Rechtsnormen getragen sind". Im Zweifelsfall müsse dies überprüft werden.

Gelingt ein solcher Umbau nur Waffenexperten?

Bei in Deutschland freigegebenen Schreckschusswaffen sind die wesentlichen Teile wie Glasrohr, Verschluss und ähnliches an den neuralgischen Punkten so gestaltet, dass ein Umbau oder Manipulationsversuch zur Zerstörung und Unbrauchbarkeit der Waffe führt. Diese Regelung gibt es aber noch nicht in allen europäischen Ländern. Schreckschusswaffen, die deshalb nicht diesem Standard entsprechen, können, wie der Sprecher erklärt, "mit technischem Verständnis und Geschick" durchaus manipuliert werden. Glodek: "Hier bleibt jedoch stets ein hohes Risiko auch für die Person, die diese umgebaute Waffe abfeuert."

Wann gehen Behörden vom Umbau einer Schreckschusswaffe aus?

Von einem "Umbau" wesentlicher Waffenteile ist per Definition regelmäßig dann auszugehen, wenn technische Veränderungen an der Waffe vorgenommen werden, die nicht durch den Verschleiß im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauches entstehen. Als waffenrechtlich relevante Handlungen kommen diesbezüglich ein Bearbeiten oder Herstellen wesentlicher Waffenteile in Betracht. Hierfür sind Erlaubnisse der Behörden notwendig – ansonsten handelt es sich um einen Verstoß gegen das Waffengesetz.

Welche Strafe droht beim Umbau einer Schreckschusswaffe?

Ein Umbau einer Schreckschusswaffe dürfte laut Glodek in der Regel die Tathandlung "Bearbeiten" erfüllen. Bei einem Verstoß gegen die hierfür notwendige Erlaubnispflicht, kommt unter anderem eine Strafbarkeit nach Paragraf 52 des Waffengesetzes und wegen nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung in Frage. Dies kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.

Was droht demjenigen, der eine solche Waffe erwirbt, besitzt oder führt?

Wie das LKA erklärt, wird eine Schreckschusswaffe waffenrechtlich durch das "Bearbeiten" grundsätzlich zur Schusswaffe. Heißt: Für den Erwerb, Besitz oder das Führen von Schusswaffen oder halbautomatischen Schreckschusswaffen ohne die deutsche Freigabe ist eine entsprechende Erlaubnis notwendig. Liegt die nicht vor, droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.