Die Verwaltung wollte es anders: Nach einem Ratsbeschluss bleibt Pfalzgrafenweiler auch künftig selbst für die Entsorgung von nicht verunreinigtem Erdaushub zuständig.
Umfangreiche Diskussionen gingen der Entscheidung des Gemeinderats Pfalzgrafenweiler über den weiteren Betrieb der Bodenaushubdeponie Egenhauser Weg voraus.
Der Verwaltungsvorschlag, die Eigenschaft als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für unbelasteten Erdaushub an den Landkreis Freudenstadt zurückzugeben, fand keine Mehrheit. Jedoch stimmten dem Antrag von Peter Dieterle (FVW), den Status quo beizubehalten, 13 Ratsmitglieder bei einer Einhaltung zu.
Diese Abstimmung, mit der sich das Gremium gegen den Wunsch der Verwaltung und von Bürgermeister Dieter Bischoff aussprach, hat zur Folge, dass Pfalzgrafenweiler auch nach 2025 die Aufgabe der Entsorgung von Erdaushub und die damit verbundenen Pflichten als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) wahrnehmen wird, obwohl die Verwaltung zum Ergebnis kam, dass der Aufwand nicht mehr wirtschaftlich darstellbar sei.
Diverse Mehrkosten
Begründet wurde dies mit personellen Mehrkosten auf der Deponie durch Abnahmeprotokollierungen, festgelegte Öffnungszeiten, Mehraufwand bei der Verwertungsprüfung im Bauamt sowie den Kosten für ein Abfallwirtschaftskonzept.
Zudem könne aufgrund der aktuellen Gesetzeslage keine neue Erddeponie im Bereich Schwende entwickelt werden. Pfalzgrafenweiler könne als alleinige Kommune den Bedarfsnachweis für eine neue Deponie nicht erbringen.
Kalkulation noch schwierig
Durch den Erhalt der Entsorgungsmöglichkeit in der Gemeinde ist diese dafür verantwortlich, auch nach der vollständigen Verfüllung der Deponie Egenhauser Weg eine Entsorgungsmöglichkeit anzubieten, erforderlichenfalls durch Einkauf von Deponiekapazitäten bei anderen örE.
Der Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebs beim Landkreis Freudenstadt, Ulrich Hanfstein, beantwortete in der Ratssitzung Fragen zum weiteren Betrieb der Bodenaushubdeponie. Hauptamtsleiter Marco Kaupp stellte eine mit Kämmerer Robin Lutz erstellte Hochrechnung aufgrund Daten der letzten Jahre für künftige Deponiegebühren vor, die von vielen Variablen abhängig seien, weshalb eine Kalkulation frühestens nach einjährigem Betrieb möglich sei.
Drei Möglichkeiten
Pfalzgrafenweiler war die letzte Gemeinde im Landkreis Freudenstadt, die sich noch vor dem Jahresende entscheiden musste, welchen Weg sie gehen wird. Zur Wahl standen das „Betreibermodell“, also die Rückgabe der Entsorgereigenschaft an den Landkreis, das „Vertragsmodell“, sprich: die spätere Rückgabe dieser Eigenschaft, oder die Fortführung des Status quo.
Zum 31. Dezember 2024 verfügte die Deponie in der Egenhauser Straße laut Hauptamtsleiter Kaupp über ein Restvolumen von 130 000 Kubikmetern. Bei einer durchschnittlichen Anlieferung wie in den Vorjahren würde die Kapazität noch bis 2036 ausreichen, weshalb das Gremium keine Not erkannte, sich von der Deponie zu verabschieden. Diese ist noch bis 2029 genehmigt, fünf Jahre können – sofern erforderlich – noch angehängt werden, so Kaupp.
Bischoff: personell nicht umsetzbar
Hanfstein wies darauf hin, dass die Entsorgung von Bodenaushub jetzt schon drastisch reduziert werde, die Gemeinde als Entsorgungsträger eine zehnjährige Entsorgungssicherheit nachweisen und leisten müsse. Er machte darauf aufmerksam, dass künftig keine Deponien mehr genehmigt werden und die Entsorgung nur in größerem Verbund funktionieren könne.
Bürgermeister Dieter Bischoff riet davon ab, in zehn Jahren einen Antrag für die Deponie Schwende zu stellen, der dann abgelehnt werde, um kein Geld zu „verbrennen“. Trotz des Einwands des Bürgermeisters, dass die personelle Umsetzung nicht möglich sei, entschied der Gemeinderat am Ende mehrheitlich, die Eigenschaft als Entsorgungsträger zu behalten.
Stimmen aus dem Gemeinderat
Kritik am Gesetzgeber
Als „hirnrissig“, „nicht zusammenpassend“ oder als „Dilemma“ wurde im Gremium bezeichnet, dass vom Gesetz etwas verlangt werde und das Gesetz es gleichzeitig verbiete, neue Deponien zu genehmigen. Ulrich Hanfstein vom Landratsamt verwies auf den Ausbaustandard einer sogenannten DK0-Deponie, bei der eine Lehmschicht zur Abdichtung erforderlich sei, die höhere Kosten verursache.
Kontra Verwaltungsvorschlag
Ratsmitglied Peter Dieterle ging bei einer drastischen Reduzierung des Aushubs von einer 20-jährigen Garantie für die Entsorgungssicherheit aus, weshalb er sich für den Beibehalt der Eigenschaft als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger aussprach.
Pro Verwaltungsvorschlag
Adolf Gärtner (FWV) sah zu viele Risiken durch den Erhalt des Status „Entsorgungsträger“ und plädierte für eine Entlastung der Gemeinde, indem er sich für den Verwaltungsvorschlag aussprach.
Die Sorge
Tenor im Gremium war, dass der Bauaushub im Ort bleiben soll, sofern nicht anderweitig verwertbar. Sorgen bereitete, dass – wie beim Gutachterausschuss – die Kosten bei Entsorgung in zentraler Hand immens steigen, weshalb die Gemeinde die Steuerung selbst weiterführen soll.