Ehemaliger Gastronom bekommt Haftstrafe wegen Subventionsbetrugs in mehreren Fällen.
Drei Jahre und zwei Monate Haft - ohne Aussicht auf Bewährung: So lautet das Urteil gegen einen Gastronomen aus dem Raum Rottweil, der sich des Subventionsbetrugs und der Datenfälschung schuldig gemacht hat. Wie er zu Unrecht mehr als 200.000 Euro an Corona-Hilfsleistungen erhalten und wofür er das Geld tatsächlich ausgegeben hat, lesen Sie in unserem (SB+)Artikel.