Eine 35-Jährige aus Albstadt hat ihr Neugeborenes in die Waschmaschine gelegt – das Baby starb. Nun ist das Urteil gefallen.
Fünf Jahre und sechs Monate Haft: So lautet das Urteil im Prozess um das tote Baby von Albstadt.
Das Landgericht Hechingen sieht es als erwiesen an, dass die 35-jährige Mutter ihr neugeborenes Baby in die Waschmaschine gelegt und damit getötet hat.
Die Frau hatte zuvor angegeben, ihre Schwangerschaft nicht bemerkt zu haben. Zweifelsfrei stehe fest, dass die Frau nach der Geburt alles tat, um die Geburt zu verheimlichen. „Es sollte niemand mitbekommen, dass das Kind da ist“, sagte der Vorsitzende Richter. Das Motiv aber sei nicht wirklich bekannt.
Das Baby habe sie unbemerkt in einer mit ihrem Lebensgefährten bewohnten Wohnung in Albstadt zur Welt gebracht. Die Frau soll das Neugeborene mit schmutzigen Kleidungsstücken in die Waschmaschine gelegt und die Trommel geschlossen haben.
Am selben Abend - und nach der Geburt - wurde die Frau laut dem Urteil wegen starker Blutungen in eine Klinik gebracht. Auf Nachfrage habe sie mehrmals geantwortet, nicht schwanger zu sein.
Währen sie in der Klinik war, stellte ihr Partner die Waschmaschine an. Er hatte laut Gericht keine Kenntnis davon gehabt, dass sich das Neugeborene darin befand. Durch den Waschvorgang erlitt das Baby ein schweres Schädeltrauma.
„Sie wollten einfach, dass die Geburt unentdeckt bleibt“, sagte der Richter. Dies sei letztlich wichtiger gewesen, als sich um das Neugeborene zu kümmern. Dadurch habe sie in Kauf genommen, dass das Kind stirbt. Gleichwohl gehöre sie zu den Frauen, die die Schwangerschaft verdrängt hätten. Sie hätte wissen müssen, dass sie schwanger ist, verdrängte dies aber total.
„Ich wusste nicht, dass ich schwanger bin“, sagte die Angeklagte bis zuletzt. Als das Kind kam, habe sie einen Schock erlitten und gedacht, es sei tot.
Die Strafanträge von Staatsanwältin und Verteidiger waren zuvor weit auseinander gegangen: Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft gefordert, der Verteidiger drei Jahre.