Am 15. September hatte es in einem Flüchtlingsheim in Horb gebrannt. Foto: Florian Ganswind

Die Polizei hat die Ermittlungen zum Brand in einer Flüchtlingsunterkunft abgeschlossen. Auch zu den Facebook-Posts von AfD-Mann Miguel Klauß äußert sie sich.

Nach dem Brand in einer Flüchtlingsunterkunft in der Horber Kreuzerstraße am 15. September hat das Polizeipräsidium Pforzheim weitere Details zum aktuellen Ermittlungsstand bekannt gegeben. Demnach wurden die Ermittlungen zum Verdacht auf fahrlässige Brandstiftung gegen zwei Tatverdächtige abgeschlossen. Die entsprechenden Strafanzeigen werden an die Staatsanwaltschaft Tübingen übergeben. Die Polizei hatte zur Ermittlung der Brandursache einen Gutachter hinzugezogen, konnte den Auslöser des Feuers jedoch nicht abschließend klären.

 

Bei dem Brand waren vier Personen leicht verletzt worden, darunter ein Bewohner, der in Panik aus dem ersten Obergeschoss sprang. Drei weitere Bewohner erlitten eine Rauchgasvergiftung. Das Gebäude ist nach dem Feuer unbewohnbar, die Bewohner wurden anderweitig untergebracht.

Keine Anzeige gegen AfD-Mann Miguel Klauß

Für Aufsehen sorgte kurz nach dem Vorfall auch eine Reihe von Facebook-Beiträgen des AfD-Landtagsabgeordneten Miguel Klauß. Er hatte unter anderem ein Video veröffentlicht, das einen Mann zeigt, der am Boden neben einem Polizeifahrzeug sitzt. Das Gesicht der gezeigten Person war unverpixelt, Klauß kommentierte die Szene mit den Worten: „Einen Tatverdächtigen vom Brand des Asylantenheims in Horb am Neckar hat die Polizei festgesetzt.“

Die Polizei stellte bereits am Folgetag klar, dass im Zusammenhang mit dem Brand zwei Personen vorläufig zur Identitätsfeststellung festgenommen, jedoch nicht in Haft genommen wurden. Hat Klauß damit Persönlichkeitsrechte verletzt und liegt deshalb eine Anzeige vor? Die Pressesprecherin der Polizei teilt mit, dass kein Verfahren anhängig sei.

So sieht die Gesetzeslage aus

Grundsätzlich sei das Fotografieren oder Filmen von Polizeieinsätzen nicht verboten, solange die Einsatzmaßnahmen nicht behindert werden, teilt die Polizei mit. Allerdings könnten etwa Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild strafrechtliche Folgen haben, sofern Betroffene Anzeige erstatten. Solche Fälle würden im Einzelfall geprüft, etwa nach § 22 und 23 Kunsturhebergesetz oder § 201a Strafgesetzbuch. In Bezug auf den konkreten Vorfall gebe es nach aktuellem Kenntnisstand jedoch keine laufenden Ermittlungen gegen Klauß.

Der Einsatz in Horb war nach rund zwei Stunden beendet. Insgesamt waren rund 60 Feuerwehrleute, zahlreiche Rettungskräfte sowie Vertreter der Stadt im Einsatz. Der entstandene Sachschaden wird auf rund 200.000 Euro geschätzt.