Ende Februar wurde ein lebloser Mann in einem Fahrzeug in Neuenbürg aufgefunden. Der Verdacht: Es war Mord. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft eine hohe Belohnung ausgesetzt.
Im Fall des mutmaßlich getöteten Mannes, der am 25. Februar leblos in einem geparkten Fahrzeug in Neuenbürg gefunden wurde, sind noch immer zahlreiche Fragen offen.
Was war die genaue Todesursache? Gibt es eine Tatwaffe? Und wenn ja, was für eine? Die Polizei hält sich mit Informationen zurück – aus ermittlungstaktischen Gründen. Um kein Täterwissen zu offenbaren.
Foto des mutmaßlich Getöteten veröffentlicht
Zugleich geben die Behörden aber dennoch immer mehr Informationen zum Fall preis. Am Montag in dieser Woche veröffentlichte die Sonderkommission „Motor“ etwa – in Absprache mit den Angehörigen – ein Foto des mutmaßlich Getöteten.
Der Mann lebte den Angaben zufolge im westlichen Enzkreis, war als Hausmeister und Lieferant in der Gastronomie tätig.
Er war am Morgen des 25. Februars in einem geparkten weißen Ford S-Max in der Turnstraße in Neuenbürg aufgefunden worden.
Wie Polizei und Staatsanwaltschaft vor wenigen Tagen bekannt gaben, liege es nahe, dass er dort, wo er entdeckt wurde – einem öffentlichen Parkplatz in der Turnstraße – auch getötet wurde.
Die Polizei geht etlichen Spuren und Hinweisen nach; suchte auch bereits mit insgesamt mehr als 20 Tauchern die Enz ab, die in der Nähe des Fundortes fließt. Außerdem sicherten die Ermittler Aufnahmen von Kameras im Umkreis des Tatorts.
Bis zu 10 000 Euro ausgesetzt
Doch Zeugen werden weiterhin gesucht. Nun hat die Staatsanwaltschaft auch eine hohe Belohnung ausgelobt. Für Hinweise, die zur Ermittlung des Täters oder der Täter führen, sind bis zu 10 000 Euro ausgesetzt.
Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird durch die Staatsanwaltschaft unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen bestimmt. Sachdienliche Hinweise nimmt der Kriminaldauerdienst Pforzheim unter der Rufnummer 07231/1 86 44 44 entgegen.
Neu ist zudem, dass Zeugen nun auch anonym Hinweise geben können. Hierzu wurde auf der Website der Polizei Baden-Württemberg die anonyme Hinweisaufnahme über das sogenannte Business Keeper Monitoring System (BKMS) eingerichtet.
Das System wird durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW) betreut und biete ein Höchstmaß an Anonymität und Datensicherheit, heißt es in einer Mitteilung der Behörden – gerade denjenigen, die negative Auswirkungen auf ihre private oder berufliche Situation sowie ihre persönliche Sicherheit befürchten.
Die Zugangslinks zum BKMS sind auf der Homepage der Polizei Baden-Württemberg zu finden; für anonyme Hinweise könne es aber keine Belohnung geben. Das Hinweisportal kann auch direkt unter dem Link https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/clientInfo?cin=7a1Q5S&c=-1&language=ger aufgerufen werden. Neben Text können auch Video-, Bild- oder Audiodateien hochgeladen werden.
Wer hat das Opfer von 23. Februar bis 25. Februar gesehen?
Weitere Informationen zur Funktion und Sicherheit des anonymen Hinweisgebersystems findet sich auf der Seite der Polizei Baden-Württemberg unter https://www.polizei-bw.de/anonymes-hinweisgebersystem/.
Die Polizei hat im Speziellen folgende Fragen:
Wer hat das 41-jährige Opfer in der Zeit von 23. Februar bis zum Morgen des 25. Februar im Bereich Neuenbürg gesehen?
Zu wem hatte der Mann Kontakt?
Zu welchen Personen im Raum Neuenbürg pflegte der Mann, der auch als Lieferant für eine örtliche Gastronomie tätig war, Kontakt?
Ferner sucht die Sonderkommission Bild-/Videoaufnahmen für den genannten Zeitraum und legt zudem großen Wert auf Audiospuren (akustische Aufzeichnungen).