Hermann Walz ist Gemeinderat in Horb. Er möchte jetzt, dass die Bürger über Windkraft im Wald abstimmen. Foto: Jürgen Lück

Gemeinderat Hermann Walz (ULH) möchte die Bürger abstimmen lassen, ob kommunaler Wald für Windkraft fallen soll. Wer ihn unterstützt, welche Chancen das Bürgerbegehren hat.

Kurz vor Jahresende wird es noch einmal spannend: ULH-Gemeinderat Hermann Walz startet jetzt mit einer Unterschriftensammlung gegen Windkraft im Wald. Er hofft, dass damit endlich Klarheit herrscht, wie der Bürger tickt.

 

Windkraft in Horb. Der Kampf von Rexingen gegen die „Zerstörung des Waldjuwels“ großer Hau. Doch bei der Abstimmung im Gemeinderat entschied die Mehrheit: Der Wald aller Teilorte könnte von Windkraft betroffen sein. Das trifft alle Bürger – nicht nur die von Rexingen.

Hermann Walz, Gemeinderat der ULH: „Wenn der Gemeinderat davon ausgeht, dass der Wald für alle Bürger der Teilorte gleich wichtig ist, dann sollen doch alle Bürger darüber abstimmen, ob das Rathaus seine kommunalen Waldgrundstücke für Windkraft hergibt.“

Gesagt, getan. Walz, der als Talheimer auch Mitglied der Haiterbacher Bürgerinitiative gegen das Absetzgelände war, machte sich schlau. Und hat jetzt eine Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren eingeleitet. Walz: „Dabei habe ich mich nicht nur von der Stadtverwaltung, sondern auch von unabhängigen Institutionen beraten lassen.“

1Gibt es bereits Unterstüzter für das Bürgerbegehren? Und jetzt geht dieses Bürgerbegehren offiziell an den Start. Walz: „Es gibt auch schon einige Unterstützer. Namen werden nicht genannt. Nur soviel: Es wird eine überparteiliche Initiative geben, die sich bereit erklärt hat, Unterschriften zu sammeln. Alle wollen erreichen, dass der Bürger selbst direkt darüber abstimmt, ob er Windkraft in städtischem Wald haben will oder nicht.“

2Gibt es einen Unterschied zum Sulzer Entscheid? In Sulz hatte Anfang Juni 2024 der Gemeinderat beschlossen, dass in einem Waldgebiet Windkraft gebaut werden soll. Am 8. Juli wurde die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren gestartet. Ende November 2024 entschied das Verwaltungsgericht Freiburg, dass der Windkraft-Bürgerentscheid in Sulz nicht stattfinden darf.

Walz: „Der Gemeinderat in Horb hat noch nichts zu Windkraft im Wald entschieden. Man wartet ab, bis der Regionalverband Nordschwarzwald die Vorrangflächen für Windkraft entschieden hat.“

Vor der Gemeinderat-Entscheidung im April 2024 führte Nabu-Vorsitzender Lambert Straub die Gemeinderäte über die verschiedenen Flächen für Windkraft, die der Regionalverband damals vorgeschlagen hatte. Foto: Jürgen Lück

Auf der Unterschriftenliste nimmt Walz auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aus dem Jahr 2018 Bezug. Zitat: „Mit dem Bürgerentscheid hätte die Stadt keine bezifferten finanziellen Nachteile, da zum Zeitpunkt der Unterschriftenliste noch keine Einnahmen aus der Windkraft entstehen.“

3Wie viele Unterschriften braucht es? Initiator Hermann Walz: „Laut Auskunft der Stadtverwaltung braucht es gut 1400 Unterschriften von Wahlberechtigten zur Kommunalwahl aus der Gesamtstadt Horb, damit ein Bürgerentscheid zur Abstimmung kommt.“

Er plant, das Bürgerbegehren gegen Windkraft im kommunalen Wald in der Februar-Sitzung des Gemeinderates einbringen zu können. Walz: „Dann bleibt der Stadtverwaltung genügend Zeit bis zur OB-Wahl im Juli, es zu prüfen und die Abstimmung parallel vorzubereiten.“

4Wie lange gilt Entscheid für die Gemeinde? Walz: „Die Unterschriftenliste fordert, dass die Bürger darüber abstimmen sollen, ob Waldflächen, die der Kommune gehören, für die Nutzung von Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden. Falls die notwendige Stimmenanzahl beim Bürgerentscheid bei dieser Fragestellung für Ja oder Nein zustande kommt, sind der Gemeinderat und das Rathaus drei Jahre lang an den Beschluss gebunden.“

Beim Absetzgelände in Haiterbach stimmte eine klare Mehrheit der Bürger gegen die Militäranlage. Das Rathaus Haiterbach nahm sich deshalb sogar Remo Klinger als Anwalt. Klinger dürfte der Rechtsanwalt sein, der im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart die Gäubahn-Kappung verhindern will.

5Kann schon vorher ein Windpark entstehen? Fakt ist: Der Regionalverband Nordschwarzwald ist gerade an der Planung der Vorrangflächen für Windkraft. Diese Vorrang-Flächenplanung blockiert im Zweifelsfall die Planung von Windkraft in den vorgesehenen Arealen.

Walz: „Die Fragestellung im Bürgerbegehren bezieht sich auf Waldflächen, die in kommunalen Besitz sind. Beim Großen Hau in Rexingen dürfte das so sein. In Talheim sind Waldflächen eingezeichnet, da gehören der Stadt nicht mal ein paar Quadratmeter.“

6Wie lange plant der Regionalverband? Sascha Klein, Verbandsdirektor Regionalverband Nordschwarzwald, erklärt: „Derzeit befindet sich die Verbandsverwaltung noch in der Prüfung der Stellungnahmen. Dies wird voraussichtlich noch bis zum Frühjahr 2025 in Anspruch nehmen. Für den Teilregionalplan Windenergie wird es eine zweite Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung geben. Erst nach Prüfung aller Stellungnahmen und unter der Voraussetzung, dass keine erneuten größeren Änderungen an dem Entwurf vorgenommen werden, kann der Teilregionalplan Windenergie als Satzung beschlossen und in das Anzeigeverfahren gegeben werden. Das Ziel ist, dass der Teilregionalplan Windenergie Anfang 2026 rechtskräftig sein wird.“

7Kommt jetzt eine politische Debatte? Initiator Hermann Walz: „Es wäre schade, wenn es in diesem Stadium schon dazu kommen würde. Wer meint, dass jetzt schon politisieren zu müssen, der hat den Sinn nicht verstanden. Es geht erst einmal darum, zu erreichen, dass jeder Bürger über die Frage abstimmen kann, wie es sein demokratisches Recht ist.“

8Wie soll die Unterschriftenaktion ablaufen „Ich gehe davon aus, dass die Unterschriften vor allem durch Klingel-Aktionen an der Haustür gesammelt werden. Natürlich bin ich dankbar, wenn auch Läden, Gastronomen und Dienstleister mitmachen. Wer mitsammeln will, dem schicke ich gerne die Listen zum Ausdrucken zu.“ Die Mail-Adresse lautet: ulh.walz@web.de