Zu wenig Platz ist in der Grundschule, um den Anspruch auf Ganztagsbetreuung zu decken. Foto: MT-Archiv/Ulrike Jäger

Wie wird der Anspruch auf Ganztagsbetreuung an den Todtnauer Grundschulen konkret aussehen? Diese Frage wird die Stadt noch länger beschäftigen.

Im Rahmen der jüngsten Sitzung des Gemeinderats erkundigte sich Sven Behringer (CDU) nach dem aktuellen Stand in Sachen Ganztagsgrundschule, denn der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung wird ab dem kommenden Schuljahr, beginnend ab Klasse 1, eingeführt. Oliver Fiedel erklärte, dass dazu bereits viel im Hintergrund laufe. Zwei Abfragen an Eltern nach deren Bedarf und Informationsveranstaltungen habe es bereits gegeben.

 

Bürgermeister sieht keinen Zeitdruck

„Mit dem Umsetzungstermin müssen wir nicht den ganz großen Druck fahren“, sagte Fiedel. Denn: „Was wir schon jetzt auf freiwilliger Basis anbieten, deckt bereits den gesetzlichen Anspruch ab.“ Dennoch würden die Räumlichkeiten der Grundschule nicht ausreichen, sobald das Programm startet, noch dazu, wenn man eine verbindliche Form der Ganztagsbetreuung wählt. Um Räume zu finden, sei man in Gesprächen.

Hauptamtsleiterin Tanja Lorenz erklärte außerdem, dass es derzeit schwierig sei, da auch der Interims-Rektor Norbert Asal, der gleichzeitig Rektor der Zeller Realschule ist, nicht so viel Zeit in das Thema investieren könne.

Ferienbetreuung und Mittagessen noch ungelöst

Eine weitere Mammutaufgabe, so Lorenz, sei die Betreuung der Schüler in den Ferien, die ab den Sommerferien 2027 ebenfalls gewährleistet sein müsse.

Fiedel ergänzte, dass auch die Mittagessen-Versorgung zu dem Thema gehöre. Zum Thema Ferienbetreuung sei man mit den Städten Schönau und Zell in Gesprächen, eine Möglichkeit, sich die sechs Wochen Ferien aufzuteilen.

Den Standort nicht schwächen

Behringer machte deutlich, dass, wenn Schönau im neuen Buchenbrandareal mit einer verbindlichen Ganztagsschule voran gehe, und man in Todtnau hinten dran sei, die Attraktivität des Schulstandorts dann „massiv“ leide. Fiedel machte klar: „Das ist ein Prozess, der uns noch länger begleiten wird.“

Der Rechtsanspruch

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt, beginnend in Klassenstufe 1. Es handelt sich um einen Ausbau des Betreuungsangebot, und damit nicht zwingend um die Einrichtung einer verpflichtenden Ganztagsschule. Der Anspruch umfasst acht Stunden an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) in der Woche.

Die Eltern
entscheiden in der Regel, ob und in welchem Umfang der Rechtsanspruch wahrgenommen wird. Allerdings: In Baden-Württemberg wird hier unterschieden zwischen Schulen mit der Wahlform, wobei nur ein Teil der Schüler am Ganztags-Angebot teilnimmt und Schulen in der verbindlichen Form, wobei alle Schüler am Ganztagsangebot teilnehmen. Neben Ganztagsschulen gibt es im Land auch flexible Betreuungsangebote von kommunalen oder freien Trägern.