Die Arbeiten in Buchenberg starten im März, kündigte Jochen Cabanis vom Zweckverband an. Es galt, Herausforderungen zu meistern.
Über den ab März geplanten Glasfaserausbau in Buchenberg berichtete Jochen Cabanis, Geschäftsführer des Zweckverbands Breitbandversorgung Schwarzwald-Baar, im Ausschuss für Umwelt, Technik Wirtschaft und Verkehr.
Noch fehlende Königsfelder Ortsteile sollen in den Folgejahren abschnittsweise erschlossen werden. Laut Cabanis wollen in Buchenberg von den angeschriebenen 337 Bürgern über 90 Prozent mitmachen. Dies entspricht 247 Hausanschlüssen, zehn Ablagen und 59 Pflichtablagen.
Letztere kommen dort zustande, wo man auf dem Weg zu einem förderfähigen Haus an einem Gebäude vorbeikommt, dessen Eigentümer die Leitung nicht will. Hintergrund ist, dass so später Wege und Straßen nicht nochmals aufgerissen werden müssen.
Laut Bürgermeister Fritz Link hatte die Gemeinde auf eine frühere Umsetzung Buchenbergs gehofft. Allerdings gab es laut Cabanis zwei große Herausforderungen, zum einen viele Strecken mit der Querung unzähliger privater Grundstücke, zum anderen, dass die Förderung für graue Flecken erst jetzt zugesagt ist. Inzwischen liege das Leistungsverzeichnis vor, in den nächsten ein bis zwei Wochen wolle man definitiv ausschreiben, spätestens Ende März 2026 mit dem Ausbau beginnen und damit bis Mitte 2027 fertig sein.
Gesamtplanung für alle Ortsteile
Bürger können auch noch während der Bauphase, solange der Bagger noch nicht vorbeikam, einen Anschluss beantragen. Die verzögerte Ausführung in Buchenberg hindere nicht die Planungen für die übrigen Gebiete, erklärte Link. Angesichts der hohen Zuschussquote, bei einer Investition von 6,5 Millionen Euro liege der Beitrag Königsfelds bei etwa 1,5 Millionen Euro, sei die Zeit gut investiert gewesen.
Laut Jochen Cabanis und Fritz Link soll für alle jetzt noch fehlenden Ortsteile eine Gesamtplanung erstellt, der Ausbau dann nach und nach in für die Gemeinde umsetzbaren Abschnitten vorangetrieben werden. Dabei würden Energieversorger eingebunden, man könne aber keinem Unternehmen die Mitverlegung vorschreiben.