Mit einem gefälschten Schreiben des Amtsgericht Rottweil hat der Angeklagte mehrere 323 Euro erbeutet. Vor Gericht behauptete er, es sei ein Scherz gewesen. (Symbolbild) Foto: Beyer

Nachdem ein russischer Unternehmer mit dubiosen Geschäften in der Region für Schlagzeilen gesorgt hat, stand nun sein Bruder vor Gericht. Der Vorwurf: Urkundenfälschung.

Rund drei Jahre ist es her, dass ein dubioser russischer Unternehmer aus Freudenstadt für Schlagzeilen sorgte. Im Kern ging es dabei um eine Flüchtlingsunterkunft, die der Mann in einem ehemaligen Hotel eingerichtet hatte.

 

Bewohnt wurde diese vor allem von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine. Immer wieder gab es in dem Gebäude kein fließend Wasser. Auch der Strom fiel regelmäßig aus. Zudem warfen mehrere Bewohner dem Betreiber betrügerische Machenschaften vor. Mehrmals musste sich der Russe vor Gericht verantworten – unter anderem wegen Insolvenzverschleppung im Zuge der gescheiterten Übernahme des Champion Parks im Jahr 2019.

Auch wurde dem Unternehmer mehrfach die Fälschung von Dokumenten vorgeworfen. Schließlich wurde er zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Später musste er sogar in Haft, weil er gegen die Bewährungsauflagen verstoßen hatte.

Offizielles Wappen genutzt

Nun stand am Mittwoch der jüngere Bruder des Unternehmers vor Gericht. Für ihn keine ungewohnte Situation. Denn der 21-Jährige musste sich bisher schon insgesamt viermal vor Gericht verantworten – unter anderem wegen Bedrohung, Beleidigung, der Erschleichung von Leistungen und Geldwäsche.

In letzterem Fall hat er laut Angaben des Gerichts unbekannten Tätern sein Konto zur Verfügung gestellt. Insgesamt seien dabei rund 7000 Euro geflossen.

Bei dem aktuellen Prozess ging es nun um den Vorwurf des Betrugs und der Urkundenfälschung. So soll er Anfang des vergangenen Jahres einen Brief erstellt haben, der offenbar den Anschein einer offiziellen Zahlungsaufforderung des Amtsgerichts Rottweil erwecken sollte – samt offiziellem Wappen und echtem Aktenzeichen.

Aus Angst vor Gefängnisstrafe Polizei kontaktiert

Das vermeintliche Opfer: Ein 21-jähriger Ukrainer, der zusammen mit dem Angeklagten in eben jenem ehemaligen Hotel wohnt, das vor drei Jahren für Schlagzeilen sorgte. Der Ukrainer hielt das Schreiben für echt und überwies 323 Euro auf das in dem Brief angegebene Konto, welches dem Angeklagten gehörte.

Wohl aus Sorge, das Geld könnte nicht angekommen sein, und aus Angst vor einer in dem Schreiben angedrohten Gefängnisstrafe, wandte sich der Ukrainer an die Polizei und an das Amtsgericht, um eine Bestätigung für den Eingang des Geldes zu erhalten. So kamen die Ermittler schließlich dem 21-jährigen Russen auf die Schliche.

Angeblich nur ein Scherz unter Freunden

Dieser stritt vor Gericht die Tat nicht ab, ließ aber seine Anwältin erklären, das Ganze sei nur ein Scherz unter Freunden gewesen. Direkt nach Eingang der Zahlung habe er das Geld noch am selben Tag zurückgegeben – praktischerweise nicht per Überweisung, sondern in Bar, so dass sich die Behauptung nicht überprüfen ließ.

Der 21-jährige Ukrainer bestätigte als Zeuge vor Gericht die Schilderungen des Angeklagten. So habe er tatsächlich noch am selben Tag das Geld zurückerhalten, es sei wirklich nur ein Scherz gewesen und die beiden seien wirklich befreundet.

Richterin mahnt

Alles also nur halb so wild? Nicht ganz: Denn die Richterin bemerkte bald Widersprüche in der Aussage des Zeugen. So schrieb der Ukrainer mehrere Tage nach der Überweisung noch zwei E-Mails an das Amtsgericht Rottweil, um sich nach der Zahlung zu erkundigen. Warum sollte er das tun, wenn er da längst von seinem Freund das Geld zurückerhalten hatte? „Das passt nicht zusammen“, stellte die Richterin fest.

Offenbar witterte sie eine Falschaussage. „Ich habe sie eingangs über ihre Wahrheitspflicht aufgeklärt“, mahnte die Richterin eindringlich, als die Angaben des Zeugen zum Ablauf der Ereignisse immer ungenauer wurden. „Je mehr wir nachbohren, desto weniger erinnern sie sich“, stellte die Richterin fest.

Und so verwundert es nicht, dass der Angeklagte schließlich wegen Betrugs und Urkundenfälschung schuldig gesprochen wurde – allerdings noch nach dem Jugendstrafrecht. Der 21-jährige Russe muss nun 40 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.