Diese Bank darf bleiben: Wie Matthias Leyn (rechts) Klaus Mack berichtet, werden die Sitzgelegenheiten im Schömberger Kurpark bereits regelmäßig hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht überprüft. Foto: Büro Mack

Nach den ersten 60 Exemplaren prüft Schömberg einen weiteren Abbau von Sitzbänken im Wald. Bürgermeister Matthias Leyn spricht mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Klaus Mack über mögliche rechtliche Änderungen.

Die Gemeinde Schömberg macht mächtig Schlagzeilen mit der Ankündigung, 60 Sitzgelegenheiten im Wald abzubauen.

 

Und es könnten noch mehr verschwinden. Im Gespräch mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten für den Wahlkreis Calw/Freudenstadt, Klaus Mack, sagt Schömbergs Bürgermeister Matthias Leyn: „Wir lassen aktuell prüfen, ob weitere Bänke hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht als Gefahrenquelle einzustufen sind.“ Im Blick sind vor allem solche Bänke, die im Radius von 30 Metern zu morschen Bäumen stehen.

Klar ist: Mehrmalige, fachmännisch umgesetzte Kontrollen der Sitzgelegenheiten kann sich Schömberg angesichts der angespannten Haushaltslage nicht leisten.

Rathauschef Leyn rechnet mit rund 500 Euro pro Bank pro Jahr. Da kommt bei 400 Bänken im Schömberger Wald schnell eine ordentliche sechsstellige Summe zusammen, rechnete er vor.

Verlust an Lebensqualität

„Das Verschwinden der Bänke im Wald ist eine Bankrotterklärung für unsere Gesellschaft. Wir nehmen uns allen die Möglichkeit, die Natur zu genießen und dort auch zur Ruhe zu kommen. In einem touristischen Gebiet wie dem Schwarzwald ist das ein Verlust an Attraktivität und Lebensqualität. Wir müssen dringend eine Lösung finden gegen diese bürokratische Überregulierung“, sagt der Abgeordnete Mack. Das ist ihm ein Herzensanliegen, weil gerade in seinem Wahlkreis zahlreiche Kommunen einen hohen Waldanteil haben.

Klimawandel ist ein weiteres Problem

Sie stehen von der schwierigen Aufgabe, Sicherheit zu gewährleisten und zugleich dem Erholungsbedürfnis der Waldbesucher nachzukommen, heißt es in einer Pressemitteilung des Büros Mack. Hinzu kommt der Klimawandel. Dürren und Extremwetterereignisse wie Stürme erhöhen das Risiko durch abgestorbene Bäume und Äste.

Grundsätzlich erfolgt das Betreten eines Waldes auf eigene Gefahr. So ist es im Landeswaldgesetz geregelt. „Für Erholungseinrichtungen im Wald wie beispielsweise Wanderbänke, Spiel- oder Fitnessgeräte gilt diese Regelung allerdings nicht“, sagt Schömbergs Bürgermeister Leyn.

Die Folge: Waldbesitzer können bei Unfällen, die durch herabfallende Äste verursacht werden, haftbar gemacht werden. Gegebenenfalls sogar strafrechtlich.

Leyns Lösungsvorschlag wäre eine gesetzliche Anpassung, die auch die Nutzung der Erholungseinrichtungen im Wald auf eigenes Risiko einschließt. „Eine klare gesetzliche Regelung gilt es auf jeden Fall zu prüfen. Das könnte Rechtssicherheit für alle schaffen“, sagt der Abgeordnete Mack. Die angekündigte Überarbeitung des Bundeswaldgesetzes als Rahmen für die Landeswaldgesetze liege aufgrund des Ampel-Aus aber aktuell auf Eis. Es gebe Fördermöglichkeiten für Kommunen, wenn sie Sitzbänke als Teil einer öffentlichen Tourismusinfrastruktureinrichtung installieren wollen.

„Wir brauchen aber vor allem insgesamt und in allen Bereichen weniger Regulierungen und mehr Eigenverantwortung. Das ist ein Grundpfeiler einer funktionierenden Gesellschaft“, sagte Mack.