Die Teillegalisierung von Cannabis enttabuisiere das Thema, so Experten. Bei der Umsetzung des Gesetzes harzt es aber, erklärt Robert Bischoff, stellvertretender Leiter der Drogen- und Jugendberatungsstelle Lörrach. Foto: Patrick Pleul/dpa

Lörracher Suchtexperte: Umsetzung des Cannabis-Gesetzes läuft nur halbherzig. 71 Anträge von Anbauvereinigungen müssen noch bearbeitet werden.

Das reformierte Cannabis-Gesetz hat für eine Teillegalisierung gesorgt. Seit April 2024 gilt der Besitz in Deutschland als nicht mehr strafbar. Doch das Gesetz beziehungsweise dessen Umsetzung wird immer noch kritisiert. Unterdessen will die Bundesregierung am 1. Oktober einen ersten Zwischenbericht veröffentlichen. In der Untersuchung soll es unter anderem um das Konsumverhalten verschiedener Altersgruppen, Prävention, Kinder-, Jugend- und Gesundheitsschutz und gesundheitliche Konsequenzen des Konsums gehen.

 

Darüber hinaus stehen die Auswirkungen auf die cannabisbezogene und organisierte Kriminalität, auf den Straßenverkehr sowie auf die Verfolgung von Gerichtsverfahren, Ordnungswidrigkeiten und Strafverfolgung auf der Liste für eine erste Auswertung.

Expertenkritik: Zwischenbilanz viel zu früh

Dass eine Auswertung zu diesem Zeitpunkt noch gar keinen Sinn mache, erklärt Robert Bischoff, stellvertretender Leiter der Drogen- und Jugendberatungsstelle Lörrach. Der diplomierte Sozialarbeiter und Suchttherapeut betont, dass das Gesetz deutliche Schwächen habe. Zunächst einmal sollte die Frage des Zugangs zu Cannabis über die drei Pflanzen hinaus, die man selbst anbauen dürfe, gelöst werden.

Von Umsetzung kann nicht gesprochen werden

Von einer Umsetzung des Gesetzes könne nämlich noch nicht gesprochen werden. Denn: Bislang wurden etwa 150 „Cannabis Social Clubs“ genehmigt. Diese dürfen ausschließlich als genossenschaftlich organisierte Vereinigung tätig werden, die teil-legalisierte Droge anbauen und ihre Mitglieder damit versorgen. Da sie nur 500 Mitglieder haben dürfen, können sie demnach nur einen relativ kleinen Teil der Nachfrage abdecken. Und: Der Erwerb von Cannabis von privaten Händlern ist weiterhin verboten und auch strafbar. Möglich ist aber der Cannabis-Erwerb im Internet per Rezept. Das mache aus Konsumenten aber Patienten, moniert Bischoff.

Kurzum: Der bürokratische Aufwand für eine Genehmigung sei jedenfalls groß, so der Experte. „Es gibt einfach zu wenige Anbauvereinigungen“, sieht er Probleme in der praktischen Umsetzung des Gesetzes – auch, weil oftmals zu restriktiv entschieden werde.

Erst 25 Erlaubnisse erteilt

So hat das Regierungspräsidium Freiburg (RP) seit April 2024 insgesamt 25 Erlaubnisse für Anbauvereinigungen erteilt, sieben Rücknahmen verfügt und fünf Versagungen ausgesprochen, wie die Behörde auf Anfrage unserer Redaktion mitteilt. 71 Anträge seien noch zu bearbeiten, erklärt RP-Sprecher Matthias Henrich. Gefragt nach der Bearbeitungsdauer der Anträge schreibt er: „Die vorliegenden Anträge werden Stück für Stück nach Eingang abgearbeitet. Für die Verfahrensdauer kommt es unter anderem auf die Vollständigkeit und Qualität der eingereichten Unterlagen sowie auch maßgeblich darauf an, wie zügig und zielgenau die jeweilige Anbauvereinigungen die erforderlichen Nacharbeiten auf die Hinweise und Hilfestellungen der Erlaubnisbehörde umsetzen.“ Eine pauschale Zeitangabe könne das RP nicht machen.

Gesetz bleibt umstritten

Das Cannabisgesetz bleibt jedenfalls umstritten. Sowohl die Bundesärztekammer als auch die Gewerkschaft der Polizei fordern eine Abschaffung der Teillegalisierung. Letztere kritisiert Unschärfen im Gesetz sowie fehlende Kontrollmöglichkeiten, während die Ärztevereinigung darin die Gefahr einer Verharmlosung der Droge sieht und ihr zufolge das Ziel verfehlt wird, Jugendliche zu schützen.

Immerhin: Die Teillegalisierung enttabuisiere das gesamte Thema, findet Bischoff. So sei es möglich, Hilfe niederschwellig in Anspruch zu nehmen. Ob in Folge der Teillegalisierung mehr Menschen bei der Drogenberatungsstelle aufschlagen? Das könne jetzt noch nicht gesagt werden, so Bischoff. Der Blick auf die Jahresstatistik 2023 zeigt zumindest, dass die Personen mit der Hauptdiagnose „Cannabis“ die größte Klientengruppe bilden. Damals haben 268 Konsumenten Hilfe bei der Lörracher Drogenberatungsstelle in Anspruch genommen.