In deren jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat in Ebhausen eine neue Satzung für das Baugebiet „Nagoldtalblick“ beschlossen.
Die wohnbauliche Entwicklung ist in der Gemeinde Ebhausen schon länger ein Thema. In der Begründung zur Erforderlichkeit neuer Bebauungsflächen erklärt die Gemeinde, dass sie selbst trotz des bestehenden Bedarfs keine Wohnbaugrundstücke bereitstellen kann, da sich diese bereits im Privatbesitz befinden.
Um dies künftig zu ermöglichen, verfolgt die Gemeinde aktuell die Planungen für den Bebauungsplan „Nagoldtalblick“. Und eben für dieses Baugebiet wird die Gemeinde ein Vorkaufsrecht ausüben. Eine entsprechende Vorkaufsrechtssatzung beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung.
Bürgermeister Volker Schuler erklärt, dass die Verwaltung „Fehlentwicklungen in diesem Bereich vermeiden will“. Daher – und um eine geordnete städtebauliche Nutzung zu ermöglichen – soll nun auch der Grunderwerb einzelner Schlüsselgrundstücke erfolgen.
Denn laut Baugesetzbuch kann die Gemeinde in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch eine Satzung Flächen bezeichnen, in denen ihr ein Vorkaufsrecht zusteht.
Gemeinderat ordnet Vorkaufsrecht an
Der Gemeinderat beschloss nun auf Grundlage dieser gesetzlichen Bestimmung und zur Sicherung der im Bebauungsplan „Nagoldtalblick“ geplanten Entwicklung ein besonderes Vorkaufsrecht.
Zudem wird das Vorkaufsrecht auf jene Flächen ausgeweitet, die als naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen für die Planung des Bebauungsplans vorgesehen sind.
Die Ausgleichsflächen sind zur Sicherung der städtebaulichen Maßnahme notwendig, da sie im Zusammenhang mit der Bebauung als ökologische Kompensationsmaßnahmen dienen. „Ohne diese Flächen wäre eine Realisierung der Planung nicht möglich“, sagt der Bürgermeister.