Kontrolle durch den Zoll
: 24-Jähriger fährt unter Drogeneinfluss durch Haslach

Die örtliche Polizei kontrollierte gemeinsam mit dem Zoll in der vergangenen Woche in Haslach den gewerblichen Güterverkehr. Sie stellten zwölf Verstöße fest.
Von
red/ak
Haslach
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Zoll - Symbolbild: ARCHIV - 23.04.2024, Niedersachsen, Garbsen: Zollbeamte sind bei einer Kontrolle im Einsatz. (zu dpa: «Rund 1,3 Millionen unversteuerte Zigaretten beschlagnahmt») Foto: Julian Stratenschulte/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der Zoll und die örtliche Polizei kontrollierten den gewerblichen Güterverkehr an den B33 durch Haslach.

Julian Stratenschulte/dpa
  • Polizei und Zoll kontrollierten an der B33 bei Haslach den gewerblichen Güterverkehr.
  • Acht Verfahren im Bereich Schwarzarbeit: mutmaßliche Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung, illegaler Aufenthalt und Steuerhinterziehung.
  • Zwölf Verstöße registriert – vor allem gegen Fahrpersonalrecht, dazu zwei Gefahrgutordnungswidrigkeiten.
  • Auffällig: Ein 24-jähriger syrischer Kleintransporterfahrer fuhr mutmaßlich unter Drogeneinfluss.
  • Sein Führerschein war erst seit 15 Tagen zurück; bei Bestätigung drohen Maßnahmen zur Fahrerlaubnis.

Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.

Bei der regelmäßigen Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs an der B33 bei Haslach durch die örtliche Polizei, war in dieser Woche der Zoll aus Offenburg maßgeblich gefordert. Darüber informiert die Polizei in einer Mitteilung.

In ihrem Fachbereich Schwarzarbeit wurden insgesamt acht Verfahren eingeleitet, heißt es. Dabei handle es sich im Einzelnen um mutmaßliche Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung sowie illegalem Aufenthalt bis hin zur Steuerhinterziehung. Die Polizei stellte in ihrem Aufgabenbereich zwölf Verstöße aus verschiedenen Rechtsbereichen fest: Neben den überwiegenden Verstößen gegen das Fahrpersonalrecht und zwei Gefahrgutordnungswidrigkeiten, stach diesmal eine Fahrt unter Drogeneinfluss heraus, so die Polizei.

Der 24‑jährige syrische Fahrer eines Kleintransporters war zum Kontrollzeitpunkt erst seit 15 Tagen wieder im Besitz einer Fahrerlaubnis. Sollte sich das Ergebnis des Drogenvortests bewahrheiten, müsse der Betroffene mit weitreichenden Maßnahmen hinsichtlich der Fahrerlaubnis rechnen, heißt es abschließend.