Weinlesesaison gestartet: An diesen Merkmalen lässt sich eine traditionelle Straußwirtschaft erkennen

In einer Straußwirtschaft gibt es Wein direkt vom Erzeuger.
Sandra Ketterer- In Südbaden startet ab September die Saison der Straußwirtschaften beim Winzer.
- Echt ist sie, wenn nur eigener Wein oder Apfelwein ausgeschenkt wird – kein Bier, kleine Karte.
- Speisen bleiben einfach: Wurstsalat, Flammkuchen, Bibbeliskäs oder Brot sind üblich.
- Der Ausschank liegt direkt am Weinbaubetrieb, oft erkennbar am geschmückten Reisigbesen.
- Vorgaben: max. 40 Sitzplätze, vorherige Anzeige, höchstens vier Monate geöffnet.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Wenn der Sommer sich langsam dem Ende zuneigt und die Temperaturen wieder frischer werden, beginnt in Südbaden traditionell die Saison der Straußwirtschaften. Ab September schenken Winzer und Weinbauern in der Region in saisonal geöffneten Gaststätten ihren selbst erzeugten Wein aus. Dazu gibt es einfache Speisen wie Wurstsalat, Flammkuchen, Bibbeliskäs oder Brot.
Doch nicht jeder Gasthof, bei dem im Herbst Wein auf der Karte steht, ist automatisch eine Straußwirtschaft. Es gibt zahlreiche Regeln und Vorschriften, an die sich Winzer halten müssen. Die sind je nach Bundesland verschieden.
In Baden-Württemberg sind die Vorgaben in der Verordnung der Landesregierung zur Ausführung des Gaststättengesetzes festgeschrieben – es gibt dort einen eigenen Abschnitt für Straußwirtschaften. Wer also wissen möchte, ob er tatsächlich in einer traditionellen Straußwirtschaft sitzt – oder gezielt nach einer sucht –, kann auf einige Merkmale achten.
Der Wein stammt aus eigener Herstellung
Eine echte Straußwirtschaft erkennt man zunächst am Wein. Ausgeschenkt werden darf nur Wein oder Apfelwein aus eigener Herstellung. Andere alkoholische Getränke wie Bier sind nicht erlaubt. Eine umfangreiche Getränkekarte gibt es in einer echten Straußwirtschaft deshalb nicht.
Auch bei den Speisen gelten Grenzen. Erlaubt sind kalte und einfache warme Gerichte, etwa Wurstsalat, Flammkuchen oder Brot. Aufwendige Speisen dürfen dagegen nicht verkauft werden.
Die Straußwirtschaft liegt direkt beim Winzer
Wichtig ist außerdem der Ort des Ausschanks. Die Straußwirtschaft muss direkt beim Weinbaubetrieb liegen. Wer also weder Weinberge noch einen Winzerbetrieb in der Nähe findet, sollte genauer hinschauen. Winzer dürfen für die Straußwirtschaft auch nicht eigens Räume anmieten.
Dabei können die Wirtschaften ganz unterschiedlich aussehen. Ausgeschenkt wird in Höfen, Gärten, Innenräumen oder Scheunen. Früher stellten Winzer dafür teilweise sogar ihre eigene Wohnung zur Verfügung.
Der Reisigbesen weist den Weg
Ein traditionelles Erkennungszeichen hängt meist schon am Eingang: der geschmückte Reisigbesen. Er ist das Aushängeschild der Straußwirtschaft und weist Gäste darauf hin, dass hier eine solche Wirtschaft geöffnet hat.
Die Kurzzeitgaststätten heißen in Südbaden meist Straußwirtschaften. In Württemberg und Mitteldeutschland sind sie unter anderem als Besenwirtschaften bekannt, in anderen Regionen gibt es Bezeichnungen wie Kranzwirtschaft, Rädlewirtschaft, Buschenschank, Heurigen, Buschenschenke, Heckenwirtschaft oder Leutgebschank. Es kann also auch dort „Straußwirtschaft“ drin sein, wo es nicht dransteht.
Mehr als 40 Sitzplätze sind nicht erlaubt
Auch bei der Größe gibt es klare Vorgaben. Eine Straußwirtschaft darf höchstens 40 Sitzplätze haben. Wie viele Menschen sich allerdings dort aufhalten dürfen, ist nicht festgeschrieben.
Ganz ohne Anmeldung läuft der Betrieb ebenfalls nicht. Die Winzer müssen ihre Wirtschaft mindestens zwei Wochen vorher beim zuständigen Bürgeramt anzeigen. Dabei müssen sie unter anderem angeben, welche Trauben für den ausgeschenkten Wein verwendet werden und wo dieser gekeltert wurde.

Eines der beliebtesten Gerichte in Straußwirtschaften sind Flammkuchen.
Christin Klose/dpaDie Straußwirtschaft darf höchstens vier Monate öffnen
Keine Straußwirtschaft darf das ganze Jahr über geöffnet haben. Der Ausschank ist auf höchstens vier Monate beschränkt. Diese Zeit darf auf zwei Abschnitte von jeweils zwei Monaten aufgeteilt werden – beispielsweise auf Herbst und Frühjahr.
Die Straußwirtschaften zählen nicht zum Gewerbe und benötigen daher je nach Rechtslage des jeweiligen Bundeslandes keine Genehmigung für den Ausschank.
Außerdem darf ein Winzer nicht gleichzeitig ein Restaurant oder eine Gaststätte und eine Straußwirtschaft betreiben. In der Verordnung des Landes Baden-Württemberg heißt es dazu: „Wer Wein gewerbsmäßig in den Verkehr bringt, darf nicht auch noch eine Straußwirtschaft betreiben.“
Die Straußwirtschaft darf darüber hinaus nicht mit einer anderen Gaststätte oder einem Beherbergungsbetrieb verbunden sein. Wer auf der Suche nach einer traditionellen Straußwirtschaft ist, sollte also auch auf angrenzende Hotels oder andere gastronomische Betriebe achten.
Wo gibt es Straußwirtschaften in Südbaden?
In Südbaden liegt eine Hochburg der Straußwirtschaften, vor allem rund um Freiburg und am Kaiserstuhl. Grundsätzlich gibt es sie aber überall dort, wo Wein angebaut wird. Südlich von Freiburg finden sich besonders viele in Staufen und Umgebung.
Auch im Raum Lörrach, in der Ortenau und am Rand des Schwarzwaldes gibt es in dieser Saison wieder zahlreiche Möglichkeiten, frischen Wein zu genießen. Wenn die Straußwirtschaften im September ihre Tore öffnen, sind sie damit nicht nur Anlaufstellen für die ersten Gläser Federweißer der Saison, sondern auch für einfache Speisen und geselliges Beisammensein in entspannter Atmosphäre.
