Pfand auf dem Weihnachtsmarkt: Darf man die Glühweintasse einfach so mitnehmen?

Hübsche Glühweintassen werden nach dem Weihnachtsmarktbesuch gerne mit nach Hause genommen. Rein rechtlich ist das jedoch Diebstahl.(Symbolfoto)
dpaGlühweintassen sind sowohl auf kleinen als auch großen Weihnachtsmärkten ein beliebtes Souvenir, besonders wenn sie mit einem ansprechenden Motiv verziert sind. Allerdings werden sie selten von den Standbetreibern abgekauft. Stattdessen argumentieren die Weihnachtsmarktbesucher damit, dass das bereits gezahlte Pfand den Besitz der Tasse rechtfertigt. Als ganz so einfach erweist sich das jedoch nicht.
„Wir gehen davon aus, dass etwa jede dritte Person eine Tasse mit nach Hause nimmt“, erklärt die Veranstaltungsorganisation des Weihnachtsmarktes an der Ravennaschlucht. Der Markt erfreut sich an steigender Beliebtheit und war in diesem Jahr zum ersten Mal ausverkauft. Auch hier gibt es teils besondere Glühweintassen, die ein Bild der Ravennaschlucht aufgedruckt haben. „Allein in diesem Jahr haben wir etwa 15.000 Tassen in Umlauf gebracht.“
Pfandsystem dient lediglich als Anreiz
Wie bei den meisten anderen Weihnachtsmärkten, muss auch hier eine Pfandgebühr für die Tassen bezahlt werden. Das Pfandsystem dient hierbei als Anreiz, die Tassen selbstständig wieder zurückzubringen, damit diese wieder verwendet werden können. „Ohne ein Pfandsystem würden zu viele Tassen einfach mitgenommen werden, was zu hohen Ersatzkosten und einem erheblichen logistischen Aufwand führen würde“, erklären die Veranstalter.
Der Pfand für die Tassen beträgt drei Euro, der Einkaufspreis liegt laut Veranstalter zwischen 1,30 Euro und 1,80 Euro netto. Somit deckt der Pfand den Einkaufspreis der Tassen ab.
Wer keinen Diebstahl begehen möchte, fragt nach
Dennoch ist es nicht rechtens, die Tassen einfach mitzunehmen, „es sei denn, es ist ausdrücklich erlaubt“, so die Veranstalter. „Das Pfand ist als Sicherung für die Rückgabe gedacht und nicht als Kaufpreis. Die Tasse bleibt Eigentum des Veranstalters bzw. des Standbeschickers.“ Somit stellt eine Mitnahme der Tassen rein rechtlich einen Diebstahl und somit eine Straftat dar.
Einige Anbieter erlauben jedoch, die Tassen gegen Bezahlung des Pfandes zu behalten. Dies entspricht dann einem Kauf. Wer auf Nummer sicher gehen will, fragt also direkt beim Standbesitzer nach.