Medizinischer Notfall: Wann soll man in die Notaufnahme – und wann nicht?

Von Notfällen spricht man, wenn das Leben in Gefahr ist oder bleibende Schäden drohen.
dpa/Julian StratenschulteSie fühlen sich absolut elendig, doch die Hausarztpraxis hat dicht. Also ab ins Krankenhaus, um schnell Hilfe zu bekommen. Ob die Notaufnahme die richtige Anlaufstelle ist? Das hängt davon ab, wie ernst die Symptome sind. Akute Beschwerden sind längst nicht immer ein Fall für die Notfallversorgung.
Reform der Notfallversorgung
Die Reform der Notfallversorgung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht vor, dass in Krankenhäusern sogenannte Notfallzentren eingerichtet werden. So sollen Patienten, die damit Krankenhäuser aufsuchen, künftig besser vorsortiert werden. Das Personal am Empfangstresen soll dort einschätzen: Ist das tatsächlich ein Fall für die Notaufnahme oder doch eher für eine Notdienstpraxis?
Doch wie ernst ist der eigene Gesundheitszustand nun, wie schnell braucht es Hilfe? Hier ein Überblick, der bei einer Einschätzung helfen soll:
Was ist ein medizinischer Notfall?
Wenn das Leben in Gefahr ist oder bleibende Schäden drohen, ist schnelle Hilfe ein Muss. Es sind Notfälle. „In lebensbedrohlichen Situationen, wenn jede Minute zählt, sofort die 112 anrufen“, sagt Roland Stahl, Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Die Leitstelle kann einen Rettungswagen schicken, der einen in die Notaufnahme bringt. Alternativ kann man sich auch selbst in die Notaufnahme begeben oder bringen lassen, sofern der gesundheitliche Zustand das zulässt.
Was sind Beschwerden, bei denen schnelle Hilfe notwendig ist?
Welche Beschwerden gehören nicht in die Notaufnahme?
Wer hilft neben der Notaufnahme?
Aber diese Beschwerden sind trotzdem quälend und sie können oft nicht warten, bis am nächsten Morgen oder am Montag die Hausarztpraxis wieder öffnet. Die Anlaufstelle in solchen Fällen:
Arztpraxis hat zu – kein Grund, in die Notaufnahme zu kommen
Der Hausarzt ist krank oder im Urlaub. Wohin jetzt bei akuten Beschwerden? „Eine geschlossene Praxis ist kein Grund, die Notaufnahme eines Krankenhauses aufzusuchen“, erklärt Roland Stahl. „Patienten sollten sich an die Vertretungspraxis oder an den Patientenservice 116 117 wenden.“
Auch wenn Ärzte nur einen Brückentag freinehmen oder ein verlängertes Wochenende vereisen, müssen sie Stahl zufolge eine Vertretung organisieren. Darüber müssen sie informieren – zum Beispiel durch einen Hinweis auf der Webseite oder dem Anrufbeantworter oder durch einen Aushang an der Praxistür.