Das steht im Gesetz
: Darf man Stinkwanzen töten?

Wenn es im Herbst draußen kühler wird, tauchen Stinkwanzen plötzlich an Hauswänden, Fenstern und manchmal auch in der Wohnung auf. Darf man sie einfach töten?
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Darf man die Stinkwanzen einfach töten?

Darf man die Stinkwanzen einfach töten?

IMAGO/Wassilis Aswestopoulos

Grundsätzlich gilt in Deutschland: Wild lebende Tiere dürfen nicht ohne Grund getötet werden. § 39 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) verbietet es, wild lebende Tiere „ohne vernünftigen Grund“ zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Diese Vorschrift beschränkt sich nicht auf seltene oder besonders geschützte Tierarten, sondern bildet den allgemeinen Schutz für wild lebende Tiere.

Das bedeutet allerdings nicht, dass das Töten jedes einzelnen Insekts unter allen Umständen automatisch verboten wäre. Entscheidend ist der im Gesetz verwendete Begriff des „vernünftigen Grundes“. Ob ein solcher Grund vorliegt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Das Umweltbundesamt erläutert den Begriff bei der Anwendung des § 39 BNatSchG dahingehend, dass eine Interessenabwägung erforderlich ist. Bloße Abneigung oder Bequemlichkeit allein sind daher nicht ohne Weiteres mit einem vernünftigen Grund gleichzusetzen.

Wer ein wild lebendes Tier entgegen § 39 Absatz 1 Nummer 1 ohne vernünftigen Grund fängt, verletzt oder tötet, kann zudem eine Ordnungswidrigkeit begehen. Das ergibt sich aus § 69 BNatSchG.

Bei den gewöhnlich in Häuser gelangenden Stinkwanzen gibt es deshalb normalerweise auch keinen Anlass, sie zu töten. Sie können vergleichsweise einfach wieder ins Freie gebracht werden.

Sind Stinkwanzen gefährlich?

Nein. Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass beispielsweise die Grüne Stinkwanze keine Gefahr für Menschen darstellt und keine Krankheiten überträgt. Auch an Zimmerpflanzen verursachen die pflanzensaftsaugenden Wanzen nach Angaben der Behörde in der Regel keine nennenswerten Schäden.

Ihr schlechter Ruf hängt vor allem mit ihrem Abwehrmechanismus zusammen. Stinkwanzen besitzen Drüsen, aus denen sie bei Gefahr ein unangenehm riechendes Sekret absondern. Deshalb sollte man sie möglichst weder mit der Hand greifen noch zerquetschen.

Auch der Naturschutzbund Deutschland (NABU) beschreibt die Grüne Stinkwanze als harmlos. Zwar können insbesondere im Herbst zahlreiche Tiere an Häusern auftauchen, wenn sie nach einem Winterquartier suchen. Schäden richten sie laut NABU jedoch nicht an.

Was tun, wenn eine Stinkwanze in der Wohnung sitzt?

Das Umweltbundesamt empfiehlt eine ausgesprochen einfache Methode: Ein Glas über die Wanze stülpen, anschließend vorsichtig ein Stück Pappe oder Papier darunter schieben und das Tier anschließend nach draußen bringen.

Von Insektensprays rät das Umweltbundesamt dagegen ab. Da die Tiere nicht schädlich sind, sollten sie weder innerhalb noch außerhalb des Hauses mit Insektiziden bekämpft werden.

Vor allem sollte man vermeiden, eine Stinkwanze zu zerdrücken. Gerade dadurch wird häufig das Sekret freigesetzt, das für den namensgebenden Geruch verantwortlich ist.

Warum kommen Stinkwanzen überhaupt ins Haus?

In Deutschland gibt es rund 900 Wanzenarten. Die Grüne Stinkwanze lebt normalerweise unter anderem in Wäldern, auf Wiesen und in Gärten. Im Herbst wechseln die erwachsenen Tiere in die Überwinterung. In warmen Jahren können besonders viele Wanzen auftreten und auf der Suche nach einem geschützten Platz auch in Gebäude gelangen.

Der NABU berichtete beispielsweise nach dem warmen Jahr 2018 von größeren Ansammlungen Grüner Stinkwanzen, insbesondere im Südwesten Deutschlands. Die Tiere suchten ab Ende September geeignete Winterquartiere und landeten dabei auch an und in Häusern.

Ein Befall im klassischen Sinne ist das normalerweise nicht. Stinkwanzen suchen in der Wohnung weder Menschen als Nahrung noch bauen sie dort Nester wie manche anderen Insekten.

Stinkwanzen besser nach draußen setzen

Wer eine einzelne Stinkwanze in der Wohnung entdeckt, braucht daher weder Schädlingsbekämpfer noch Insektenspray. Glas und Papier reichen normalerweise völlig aus.

Rechtlich gilt zudem der allgemeine Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes: Wild lebende Tiere dürfen nicht ohne vernünftigen Grund getötet oder verletzt werden. Und praktisch spricht ebenfalls wenig dafür, Stinkwanzen zu töten. Die Tiere sind für Menschen ungefährlich, verursachen in Wohnungen normalerweise keine Schäden und lassen sich ohne großen Aufwand ins Freie befördern. Die Empfehlung des Umweltbundesamts ist deshalb eindeutig: einfangen und nach draußen bringen – statt sie mit Insektiziden zu bekämpfen.