Zoll-Razzien auch in BW
: So oft wird in Barbershops und Nagelstudios im Land betrogen

Der Fachverband des baden-württembergischen Friseurhandwerks lobt die jüngste Kontrollwelle des Zolls in Friseurläden, Barbershops und Nagelstudios. Was sind die häufigsten Vorwürfe?
Von
Matthias Schiermeyer
Stuttgart
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Razzia Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Barbershop

Razzia durch Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in einem Barbershop.

Hauptzollamt Ulm
  • Zoll kontrollierte bundesweit Friseur-, Barber- und Nagelstudios – Fokus auf Schwarzarbeit.
  • Mindestlohn von 13,90 Euro sowie Sozialabgaben wurden oft missachtet, so die Feststellungen.
  • Ergebnis: rund 2200 Kräfte prüften über 3300 Beschäftigte und knapp 700 Unterlagen.
  • Erste Schritte umfassten etwa 340 Strafverfahren und 650 Ordnungswidrigkeitsverfahren.
  • In BW gab es mehrere Verdachtsfälle; der Fachverband lobt die Kontrollen als richtig.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Auffällig ist die Friseur- und Kosmetikbranche seit einigen Jahren: Verstärkt werden Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 13,90 Euro und die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten festgestellt – zudem der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen und die illegale Beschäftigung von Ausländern.

In Katalog der Schwarzarbeit-Branchen aufgenommen

Die Folge: zum 1. Januar wurde die Branche in den Katalog der von Schwarzarbeit besonders betroffenen Bereiche aufgenommen. Das heißt: In Friseursalons, Barbershops, Kosmetik- und Nagelstudios müssen Beschäftigte immer Ausweispapiere für mögliche Kontrollen dabei haben. Zudem müssen die Arbeitszeiten aufgezeichnet werden.

Als wollten sie den Beweis liefern, wie nötig die Gesetzesänderung war, haben bundesweit rund 2200 Kräfte des Zolls am Wochenende mehr als 3300 Arbeitnehmer überprüft und fast 700 Geschäftsunterlagen unter die Lupe genommen. Als Erstmaßnahmen wurden rund 340 Strafverfahren eingeleitet, davon in rund 160 Fällen wegen des illegalen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel und in knapp 70 Fällen wegen vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge.

In 650 Fällen folgen Ordnungswidrigkeitenverfahren, wobei es sich etwa um die unerlaubte Beschäftigung von Ausländern, die Verletzung der Sofortmeldepflicht und das Nichtmitführen von Ausweispapieren handelte.

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Im Bezirk des Hauptzollamts Stuttgart haben knapp 70 Beamte 44 Friseursalons geprüft und 111 Personen befragt – zehn Ermittlungsverfahren wurden vor Ort eingeleitet. Der Heilbronner Zoll nahm 23 Betriebe aus dem körpernahen Dienstleistungsgewerbe in Augenschein und stellte den wohl illegalen Aufenthalt von zwei Überprüften sowie sieben Arbeitsgenehmigungsverstöße fest.

Einen Flüchtigen noch erwischt

Die Kontrolleure des Hauptzollamts Ulm hatten bei jeder zweiten Prüfung den Verdacht auf Schwarzarbeit oder Mindestlohnverstoß. In einem Nagelstudio in Schwäbisch Gmünd wurden vier „schwarz“ Beschäftigte ertappt – unter anderem ein 22- und ein 23-Jähriger ohne Arbeitsberechtigung. Die Flucht von einem der beiden wurde gerade noch verhindert.

Die Singener Kräfte überprüften vier Nagelstudios und einen Barbershop im grenznahen Raum. Wegen illegalen Aufenthalts wurden sogleich fünf Strafverfahren eingeleitet. Ferner suchten 60 Lörracher Zollbeamte 21 Unternehmen auf und befragten 75 Arbeitnehmer.

„Unseriöse Barbershops und Nagelstudios beschäftigen vermehrt illegal Ausländer.“
Dirk Reisacher
Landesvorsitzender des Fachverbandes Friseur und Kosmetik

Dem Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg ist sehr an gleichen Regeln für alle gelegen – schwarze Schafe sollen herausgedrängt werden. Daher lobt der Landesvorsitzende Dirk Reisacher die Kontrollen: „Es hat sich gezeigt, dass vermehrt unseriös geführte Barbershops, aber auch Nagelstudios den gesetzlichen Mindestlohn nicht bezahlen, sozialversicherungsrechtlichen Pflichten nicht nachkommen und Ausländer illegal beschäftigen.“ Das Friseurhandwerk im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufzunehmen, sei richtig gewesen.

Eine Insiderin sieht auch woanders Verantwortlichkeiten: „Die Handwerkskammer sollte mal aufhören, Sondergenehmigungen rauszugeben - das wäre mal ein Anfang“, kommentiert sie auf Facebook. „Dann hätte diese Behörde auch nicht so viel zu tun.“ Gemeint ist die Ausnahmebewilligung der Kammer zur selbstständigen Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks, wenn zum Beispiel der Meisterbrief fehlt. Denn Barbershops und Friseursalons zum Beispiel werden handwerksrechtlich gleich behandelt.