Streit um Lohngerechtigkeit
: Daimler Truck muss Managerin 210.000 Euro nachzahlen

Das Landesarbeitsgericht sieht eine Benachteiligung der Führungskraft bei Daimler Truck und spricht ihr eine hohe Nachzahlung zu. Was steckt hinter der Entscheidung?
Von
red/dpa
Stuttgart
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Daimler Truck: ARCHIV - 14.03.2025, Baden-Württemberg, Leinfelden-Echterdingen: Ein Mercedes-Benz Lastwagen steht vor der Zentrale von Daimler Truck. Bei der Bilanz-Pressekonferenz werden die Geschäftszahlen des vergangenen Jahres vorgestellt. (zu dpa: «Dax-Konzern Daimler Truck: Gewinn um 48 Prozent eingebrochen») Foto: Bernd Weißbrod/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Geklagt hatte eine weibliche Führungskraft bei Daimler Truck, der nun 210.000 Euro zugesprochen wurden.

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  • Landesarbeitsgericht stützt Managerin: Daimler Truck muss rund 210.000 Euro nachzahlen.
  • Streit betraf Vergütung 2018 bis 2022, die Klage war nur teilweise erfolgreich.
  • Anspruch besteht auf Differenz zum Median-Entgelt der männlichen Vergleichsgruppe.
  • Vergleich mit Spitzenverdiener scheiterte, Vermutung der Benachteiligung blieb bestehen.
  • Daimler Truck sieht keine strukturelle Benachteiligung, Verfahren ist mit Urteil beendet.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in einem Streit um Geschlechtsdiskriminierung bei der Bezahlung eine Managerin gestützt. Die Klage einer weiblichen Führungskraft bei Daimler Truck sei teilweise erfolgreich gewesen, teilte das Gericht in Stuttgart mit. Der Frau wurden in dem jahrelangen Rechtsstreit, bei dem es um eine höhere Vergütung für die Jahre 2018 bis 2022 ging, rund 210.000 Euro zugesprochen. Der Fall war vom Bundesarbeitsgericht nach Stuttgart zurückverwiesen worden.

Die Frau aus der mittleren Führungsebene hatte sich den Spitzenverdiener in der Riege ihrer männlichen Abteilungsleiter-Kollegen als Vergleichsmaßstab ausgesucht. Sie verdiente ihrer Ansicht nach zu wenig. Die Klägerin habe keinen Anspruch auf das Entgelt des namentlich benannten Kollegen, urteilte das Landesarbeitsgericht. „Der Beklagten ist es nicht gelungen, die insoweit bestehende Vermutung einer geschlechtsbedingten Benachteiligung der Klägerin zu widerlegen“, erklärte das Landesarbeitsgericht.

Landesarbeitsgericht Stuttgart: PRODUKTION - 17.04.2024, Baden-Württemberg, Stuttgart: Der Schriftzug Landesarbeitsgericht ist am Gerichtsgebäude des Landesarbeitsgerichts Stuttgart angebracht. (zu dpa: «Urteil: Daimler Truck muss Managerin 210.000 Euro nachzahlen») Foto: Bernd Weißbrod/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Das Landesarbeitsgericht sieht eine Benachteiligung der Führungskraft bei Daimler Truck.

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Sie habe jedoch einen Anspruch auf die Differenz zwischen der von ihr bezogenen Vergütung und dem Median-Entgelt der männlichen Vergleichsgruppe auf derselben Hierarchieebene.

Das Median-Entgelt ist der Verdienst, bei dem genauso viele Vollzeitbeschäftigte darüber liegen wie darunter - ein Mittelwert also. Gegenüber einem einfachen Durchschnitt hat die Berechnung des Medians den Vorteil, dass Spitzenverdienste das Gefüge nicht nach oben verzerren können.

Verfahren mit Urteil nun beendet

Eine Sprecherin von Daimler-Truck erklärte, in dem Verfahren habe das Unternehmen seine Standpunkte zu Gleichwertigkeit, Vergleichbarkeit und individueller Leistung dargelegt.

Das Gericht habe bestätigt, dass die Klägerin keinen Anspruch auf die Vergütung des von ihr als Vergleichsperson benannten Kollegen habe. „Bei Daimler Truck gibt es keine strukturelle geschlechtsspezifische Benachteiligung von tariflichen oder außertariflichen Beschäftigten.“

Das Verfahren sei nun durch das verkündete Urteil beendet, teilte das Landesarbeitsgericht mit. Rechtsmittel zum Bundesarbeitsgericht seien nicht erneut zugelassen worden (Aktenzeichen 2 Sa 14/24).