Folgen der Galeria-Insolvenz: Galeria-Gutscheine vorerst nicht einlösbar – Experten warnen vor Totalverlust

Die insolvente Warenhausgruppe Galeria lockt derzeit mit Rabatten. Wie es weitergeht, ist unklar.
IMAGO/Rüdiger Wölk- Galeria ist insolvent, Geschenkkarten werden aktuell nicht eingelöst.
- Filialauskünfte: Bitte abwarten, vielleicht nächste Woche wieder Einlösung möglich.
- Verbraucherschützer: Gutscheine als Forderung zur Insolvenztabelle anmelden.
- Rückzahlung am Ende oft sehr gering – meist deutlich unter fünf Prozent.
- Tipp für Einkäufe: Keine Vorkasse, besser auf Rechnung zahlen oder Ware gegen Zahlung erhalten.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
„Bitte haben Sie Geduld“, erklärt ein Mitarbeiter der Telefonzentrale von Galeria Berlin. „Im Moment sind die Geschenkkarten leider nicht einlösbar.“ Stichprobenartig hat unsere Redaktion in mehreren Filialen in Deutschland nachgefragt, überall gibt es die gleiche Auskunft. Die Gutscheine können derzeit nicht eingelöst werden. „Rufen Sie nächste Woche noch einmal an, es wird an einer Lösung gearbeitet“, erklärt eine seiner Kolleginnen. Der Mitarbeiter in Berlin sagt einfach: „Rufen Sie immer wieder an!“
Kurz nach der vierten Insolvenzanmeldung von Galeria bekommen auch die Kundinnen und Kunden die Folgen immer mehr zu spüren. So werden manche Markenwaren nicht mehr angeboten. Auf viele Artikel gelten Rabatte von 25 Prozent, wohl, um den Umsatz anzukurbeln und Geld in die Kassen zu spülen. Und Geschenkgutscheine werden nicht mehr eingelöst. Auch die entsprechende Infoseite zu den Geschenkkarten auf der Galeria-Homepage ist nicht mehr auffindbar. Galeria äußert sich auf Anfrage offiziell nicht zu diesem Thema.
Wie bewerten Verbraucherschützer nun die Situation? „Der Gutschein kann mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht mehr ohne Weiteres eingelöst werden“, erklärt der Verbraucherzentrale Bundesverband. Wer einen solchen Gutschein besitze, habe allerdings eine Forderung gegen den Anbieter, der nun pleite ist. Diese könne man beim Insolvenzverwalter zur sogenannten „Insolvenztabelle“ anmelden. Ob sich der Aufwand lohne, hänge nicht zuletzt von der Höhe des Gutscheinbetrags ab.
Die Forderung an Galeria bleibt bestehen
Sämtliche Forderungen kommen dabei in einen Topf, also auch große ausstehende Beträge von Geschäftspartnern oder Investoren. Und eben kleine Beträge wie Kundenforderungen. Wenn das Vermögen des Unternehmens verwertet und das Insolvenzverfahren irgendwann abgeschlossen sein sollte, erhalten dann alle, die einen Anspruch haben, einen bestimmten Anteil auf ihre Forderung. „Dieser Anteil liegt meistens aber deutlich unter fünf Prozent des ursprünglichen Betrages“, so die Verbraucherschützer. Bei einem Gutscheinwert von 100 Euro wären das also höchstens 5 Euro Erstattung – wenn die Forderung nicht ganz ins Leere läuft, was häufig geschieht.
Wird das Geschäft im Ganzen verkauft und der Geschäftsbetrieb vom neuen Besitzer aufrechterhalten, so kauft der neue Besitzer den gesamten Geschäftsbetrieb mit allen Rechten und Pflichten. Insoweit ist der neue Eigentümer verpflichtet, den Gutschein einzulösen, erklären sie weiter. Das ist aber bei Galeria derzeit unwahrscheinlich.
Kundinnen und Kunden sollten nun erst einmal abwarten. Zumindest die Galeria-Verantwortlichen scheinen noch auf eine gute Lösung für die Gutscheinbesitzer zu hoffen. Am Telefon erklären die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schließlich, dass die Geschenkkarten vielleicht kommende Woche wieder eingelöst werden können.
Tipp: Nichts mehr per Vorkasse bezahlen
„Lassen Sie sich bei einem insolventen Unternehmen auf keinen Fall auf Vorkasse ein“, erklärt die Verbraucherzentrale. Eine Überweisung vorab ist nicht sicher. Kauf auf Rechnung ist laut den Verbraucherschützern Diensten wie Paypal vorzuziehen. Denn dann trägt die Kundin oder der Kunde das Risiko, dass die Zahlung bei ausbleibender Lieferung in die Insolvenzmasse fällt. Denn der Insolvenzverwalter kann entscheiden, ob solche teilweise bereits erfüllten Geschäfte noch abgewickelt werden. Winkt er ab, bleibt nur noch die Insolvenztabelle. „Allerdings zeigen Erfahrungen, dass dabei nur ein sehr bescheidener Anteil zu erwarten ist.“ Die Verbraucherzentralen empfehlen, Leistung nur Zug um Zug anzubieten: Erst dann bezahlen, wenn man im selben Moment die Ware bekommt.

